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   LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06 B ER   

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https://dejure.org/2009,13169
LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06 B ER (https://dejure.org/2009,13169)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2009 - L 8 AL 337/06 B ER (https://dejure.org/2009,13169)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - L 8 AL 337/06 B ER (https://dejure.org/2009,13169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    (Arbeitslosenhilfeanspruch - Wohnsitz im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches - mehrere Wohnsitze - polizeiliche Meldung - Wohnortbesichtigung - erleichterte Voraussetzung nach § 428 SGB 3 - Arbeitsfähigkeit - postalische Erreichbarkeit - Nachsendeauftrag - Erfüllung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Gewährung von Leistungen an einen im Ausland wohnenden Arbeitslosen; Reales Verhalten in Bezug auf einen Lebensmittelpunkt und Vorhandensein eines realisierbaren Willens als Voraussetzung für die Unterhaltung eines Wohnsitzes; Möglichkeit zur ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines sowohl einen Wohnsitz in Deutschland als auch einen in Österreich innehabenden Deutschen auf Arbeitslosenhilfe; Kriterien für das Innehaben eines Wohnsitzes in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; mehrere Wohnsitze im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches; Erreichbarkeit bei Leistungsbezug unter erleichterten Voraussetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 98/04 R

    Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen nach § 428 SGB III -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Gelten die erleichterten Voraussetzungen des Leistungsbezugs nach § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB 111, 1iegt Arbeitsfähigkeit im Sinne der §§ 119 Abs. 3 bereits dann vor, wenn der Arbeitslose einen Postnachsendeantrag gestellt hat (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R).

    Nach § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III iVm § 1 Abs. 1 EAO ist arbeitsfähig ein Arbeitsloser, der Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann und darf (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R juris Rn 12).

    34 Im Grundsatz muss auch bei einem Leistungsbezug unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 SGB III (iVm § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 119 Abs. 2 SGB III idF des Ersten SGB III-Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1997, BGBl I 2970) vorliegen (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R JURIS Rn 11; zu § 105c AFG vgl. Urteil vom 14.09.1995, 7 RAr 14/95; Urteil vom 14.05.1996, SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).

    Allerdings folgt aus Sinn und Zweck der Regelung des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III, dass der Anspruchsvoraussetzung des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III iVm § 1 Abs. 1 EAO (idF vom 23. Oktober 1997, ANBA 1685), nach der der Arbeitslose den Vorschlägen des Arbeitsamtes zeit- und ortsnah Folge leisten können muss, bei über 58-jährigen bereits dann genügt ist, wenn der Arbeitslose einen Postnachsendeantrag gestellt hat (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R; grundsätzlich zur Bedeutung des Nachsendeauftrags BSGE 88, 172, 177 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3).

    Denn aus der Funktion des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III, klare Verhaltensmaßstäbe zur Gewährleistung einer effektiven Arbeitsvermittlung zu setzen (dazu BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R juris Rn 14; BSGE 88, 172, 177 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3), folgt, dass im Rahmen des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III modifizierte Maßstäbe gelten müssen.

    Der grundsätzliche Regelungszweck des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III, eine effektive Arbeitsvermittlung sicherzustellen, entfällt mithin im Rahmen des § 428 SGB III (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R juris Rn 15).

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Die Unterhaltung eines Wohnsitzes (sowie auch eines gewöhnlichen Aufenthaltes) erfordert ein reales Verhalten in Bezug auf einen Lebensmittelpunkt; es muss ein realisierbarer Wille vorhanden sein (dazu BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, erfordert die Unterhaltung eines Wohnsitzes (sowie auch eines gewöhnlichen Aufenthaltes) ein reales Verhalten in Bezug auf einen Lebensmittelpunkt; es muss ein realisierbarer Wille vorhanden sein (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44 = SozSich 1986 Rspr Nr. 3991; vgl. zur Rechtsprechung des BSG zum Wohnsitz auch BSG FamRZ 1985, 1025; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44 = SozSich 1986 Rspr Nr. 3991).

    Die Unterhaltung eines Wohnsitzes (sowie auch eines gewöhnlichen Aufenthaltes) erfordert - wie bereits ausgeführt - vielmehr lediglich ein reales Verhalten in Bezug auf einen Lebensmittelpunkt (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 44 = SozSich 1986 Rspr Nr. 3991; zum Ganzen Seewald in: Kasseler Kommentar, Stand 2009, 60. Erg.lief., § 30 Rn 14), das hier nach den dargestellten Umständen für die Wohnung in F. erfüllt ist.

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Allerdings folgt aus Sinn und Zweck der Regelung des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III, dass der Anspruchsvoraussetzung des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III iVm § 1 Abs. 1 EAO (idF vom 23. Oktober 1997, ANBA 1685), nach der der Arbeitslose den Vorschlägen des Arbeitsamtes zeit- und ortsnah Folge leisten können muss, bei über 58-jährigen bereits dann genügt ist, wenn der Arbeitslose einen Postnachsendeantrag gestellt hat (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R; grundsätzlich zur Bedeutung des Nachsendeauftrags BSGE 88, 172, 177 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3).

    Denn aus der Funktion des § 119 Abs. 3 Nr. 3 SGB III, klare Verhaltensmaßstäbe zur Gewährleistung einer effektiven Arbeitsvermittlung zu setzen (dazu BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R juris Rn 14; BSGE 88, 172, 177 = SozR 3-4300 § 119 Nr. 3), folgt, dass im Rahmen des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III modifizierte Maßstäbe gelten müssen.

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Nicht verzichtet wird auf die objektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen (Erreichbarkeit; vgl. noch zum AFG BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16, S 65 mwN) und damit auf die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitsfähigkeit im Sinne der §§ 119 Abs. 3, 428 SGB III, die allerdings im Lichte des § 428 SGB III auszulegen ist.

    34 Im Grundsatz muss auch bei einem Leistungsbezug unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 SGB III (iVm § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 119 Abs. 2 SGB III idF des Ersten SGB III-Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1997, BGBl I 2970) vorliegen (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R JURIS Rn 11; zu § 105c AFG vgl. Urteil vom 14.09.1995, 7 RAr 14/95; Urteil vom 14.05.1996, SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).

  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 8 AL 114/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) gem. § 117 Abs. 1

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Für den Zeitraum vor dem 08.05.2003 stand der Klägerin Arbeitslosengeld nicht zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. November 2008, L 8 AL 114/06).

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten beider Instanzen und der beigezogenen Akten der Beklagten sowie der beim SG bzw. LSG geführten Verfahren S 7 AL 1473/03 und L 8 AL 114/06 Bezug genommen.

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 17/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Abzustellen ist im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 2 EAO auf die dem Arbeitsamt benannte Anschrift (Urteil des BSG vom 09.08.2001, B 11 AL 17/01 R juris Rn 19).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Denn eine ständige, ununterbrochene Anwesenheit ist für das Innehaben eines Wohnsitzes nicht erforderlich (vgl. dazu insbesondere BSG SozR 5870 § 1 Nr. 4 = Breith 1980, 328; ferner BSGE 58, 233 = SozR 1200 § 30 Nr. 9 noch zu § 1303 Abs. 1 RVO, jetzt § 210 SGB VI; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7 = Breith 1980, 971 = BB 1980, 1864; BSG SozR 3 - 5870 § 2 Nr. 36 = Breith 1998, 47 = SGb 1998, 226).
  • BSG, 14.09.1995 - 7 RAr 14/95

    Arbeitslosengeld - Anspruchsbegründung - Aufenthalt in der Wohnung - Urlaub -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    34 Im Grundsatz muss auch bei einem Leistungsbezug unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 Abs. 1 Satz 1 SGB III Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 SGB III (iVm § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 119 Abs. 2 SGB III idF des Ersten SGB III-Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1997, BGBl I 2970) vorliegen (BSG, Urteil vom 30.06.2005, B 7a/7 AL 98/04 R JURIS Rn 11; zu § 105c AFG vgl. Urteil vom 14.09.1995, 7 RAr 14/95; Urteil vom 14.05.1996, SozR 3-4100 § 103 Nr. 16).
  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Als objektives Merkmal für einen Wohnsitz der Klägerin in F. fungiert - auch wenn es darauf nicht allein ankommt (BSGE 53, 49, 52 = SozR 5870 § 2 Nr. 25) - die Meldung in F. Die Klägerin war ausweislich einer entsprechenden Kopie der Meldebescheinigung bei der Meldebehörde vom 01.09.2004 in F. unter der Adresse G. gemeldet, ihr Ehemann E - ebenfalls belegt durch eine Meldebescheinigung - bereits seit 06.04.2004.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 70/84

    Angehöriger des türkischen Generalkonsulats - Wohnsitz im Geltungsbereich der RVO

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 337/06
    Denn eine ständige, ununterbrochene Anwesenheit ist für das Innehaben eines Wohnsitzes nicht erforderlich (vgl. dazu insbesondere BSG SozR 5870 § 1 Nr. 4 = Breith 1980, 328; ferner BSGE 58, 233 = SozR 1200 § 30 Nr. 9 noch zu § 1303 Abs. 1 RVO, jetzt § 210 SGB VI; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7 = Breith 1980, 971 = BB 1980, 1864; BSG SozR 3 - 5870 § 2 Nr. 36 = Breith 1998, 47 = SGb 1998, 226).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

  • BSG, 28.07.1967 - 4 RJ 411/66

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Verweilen im Ausland - Ruhende Rente - Vorübergehende

  • BSG, 14.04.1983 - 10 RKg 15/82

    Begründung eines Wohnsitzes - Minderjährige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Demgegenüber hat das Landessozialgericht Bayern (Urteil vom 23.07.2009 - L 8 AL 337/06 Rn. 22 ff.) nicht alternierende, sondern zwei gleichzeitig bestehende gewöhnliche Aufenthalte (in Deutschland und Österreich) angenommen.
  • LSG Bayern, 12.12.2011 - L 13 R 849/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Diese Meldung ging auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 23. Juli 2009 (Az. L 8 AL 337/06) zurück, mit dem die Berufung der Bundesagentur für Arbeit gegen ein Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 31. September 2006 (Az. S 7 AL 46/05) zurückgewiesen wurde, in dem die Bundesagentur verurteilt worden war, der Bf vom 1. September 2004 bis 31. Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe dem Grunde nach zu gewähren.

    Dies sei im Urteil vom 23. Juli 2009 (L 8 AL 337/06) festgestellt worden.

    Der Senat hat die Akten der Bg, des SG sowie die Berufungsakten L 8 AL 337/06, L 8 114/06, L 9 AL 234/10 nebst der Klageakten des SG S 37 AL 510/07 einschließlich der Beklagtenakten beigezogen sowie die Verfahren L 13 R 849/11 B ER und L 13 R 852/11 B PKH zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • LSG Bayern, 27.11.2008 - L 8 AL 114/06
    Wegen weiterer Einzelheiten wird zur Ergänzung des Sachverhalts auf den Inhalt der Akten beider Instanzen sowie der beigezogenen Akten der Beklagten, der Akten des SG mit dem Az.: S 7 AL 46/05 und des LSG mit den Az.: L 8 AL 337/06 und L 9 AL 51/07 Bezug genommen.

    Sie führt ferner einen Rechtsstreit wegen einer Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosenhilfe für den Zeitraum ab 01.09.2004 (Az. des SG S 7 AL 46/05; Az. des LSG L 8 AL 337/06).

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