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   LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16   

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https://dejure.org/2016,28554
LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16 (https://dejure.org/2016,28554)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.08.2016 - L 15 RF 21/16 (https://dejure.org/2016,28554)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. August 2016 - L 15 RF 21/16 (https://dejure.org/2016,28554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für ein medizinisches Gutachten; Überschreitung des Kostenvorschusses; Verschulden; Kenntnis von der Vorschusshöhe; Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Kürzung trotz erheblicher Überschreitung eines Vorschusses bei fehlender ...

  • rewis.io

    Keine Kürzung der Vergütung eines Gutachters trotz erheblicher Überschreitung des Vorschusses bei fehlender Kenntnis der genauen Vorschusshöhe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für ein medizinisches Gutachten

  • rechtsportal.de

    JVEG § 8a Abs. 4 ; JVEG § 8a Abs. 5
    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Bedenken gegen eine Anwendbarkeit des § 8 a Abs. 4 JVEG im sozialgerichtlichen Verfahren bestehen nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E).

    Eine Überschreitung des Vorschusses ist dann erheblich, wenn die Überschreitung mindestens 20% des Vorschusses beträgt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14).

    Die dem Antragsteller zustehende Vergütung (zum Begriff der Vergütung in diesem Zusammenhang: vgl. Beschluss des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E - dort Ziff. 5.3.), wenn kein Fall des § 8 a Abs. 4 JVEG gegeben wäre, beträgt 4.017,47 EUR.

    Von einer Widerlegung des vom Gesetzgeber vermuteten Verschuldens kann grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Sachverständige keine Kenntnis von der Höhe des Vorschusses gehabt hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14, und vom 11.11.2015, Az.: L 15 RF 43/15).

    Dem Sachverständigen würde anderenfalls auch die zulässige Möglichkeit zur "Optimierung" der Vergütung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14) teilweise genommen, weil ihm die exakte Höhe des Vorschusses nicht bekannt ist.

  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 15 SF 323/14

    Nachträgliche Reduzierung der Vergütungsforderung eines Sachverständigen bei

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Eine Überschreitung des Vorschusses ist dann erheblich, wenn die Überschreitung mindestens 20% des Vorschusses beträgt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14).

    Von einer Widerlegung des vom Gesetzgeber vermuteten Verschuldens kann grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Sachverständige keine Kenntnis von der Höhe des Vorschusses gehabt hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14, und vom 11.11.2015, Az.: L 15 RF 43/15).

    Dem Sachverständigen würde anderenfalls auch die zulässige Möglichkeit zur "Optimierung" der Vergütung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, und vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14) teilweise genommen, weil ihm die exakte Höhe des Vorschusses nicht bekannt ist.

  • LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15

    Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor beauftragten

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Bei der Auslegung derartiger gerichtlicher Schreiben wie dem vom 16.12.2015 sind die gleichen Maßstäbe zugrunde zu legen, wie sie auch für die Auslegung von Prozesserklärungen der Beteiligten gelten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, und vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Danach ist Maßstab der Auslegung der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 17/13).
  • LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16

    Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Bei der Auslegung derartiger gerichtlicher Schreiben wie dem vom 16.12.2015 sind die gleichen Maßstäbe zugrunde zu legen, wie sie auch für die Auslegung von Prozesserklärungen der Beteiligten gelten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, und vom 14.03.2016, Az.: L 15 RF 2/16).
  • LSG Bayern, 17.12.2013 - L 15 SF 275/13

    Vergütung, Gutachtenkosten, Orthopädie, Rechnungskürzung, Kopierkosten

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Die einem Sachverständigen zustehende Vergütung ergibt sich aus § 8 Abs. 1 JVEG, begrenzt durch das Antragsprinzip (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.06.2012, Az.: L 15 SF 423/09, und vom 17.12.2013, Az.: L 15 SF 275/13; Thüringer LSG, Beschluss vom 27.01.2005, Az.: L 6 SF 745/04).
  • LSG Thüringen, 27.01.2005 - L 6 SF 745/04

    Berechnung der Höhe der Entschädigung für Sachverständige im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Die einem Sachverständigen zustehende Vergütung ergibt sich aus § 8 Abs. 1 JVEG, begrenzt durch das Antragsprinzip (vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.06.2012, Az.: L 15 SF 423/09, und vom 17.12.2013, Az.: L 15 SF 275/13; Thüringer LSG, Beschluss vom 27.01.2005, Az.: L 6 SF 745/04).
  • LSG Bayern, 18.05.2012 - L 15 SF 104/11

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Zur Ermittlung des objektiv erforderlichen und zu vergütenden Zeitaufwands verweist der Senat insbesondere auf seine Grundsatzbeschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11.
  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Zur Ermittlung des objektiv erforderlichen und zu vergütenden Zeitaufwands verweist der Senat insbesondere auf seine Grundsatzbeschlüsse vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 SF 104/11.
  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 15 RF 43/15

    Kürzung der Vergütung eines Gutachtens bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus LSG Bayern, 23.08.2016 - L 15 RF 21/16
    Von einer Widerlegung des vom Gesetzgeber vermuteten Verschuldens kann grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Sachverständige keine Kenntnis von der Höhe des Vorschusses gehabt hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.06.2015, Az.: L 15 SF 255/14 E, vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14, und vom 11.11.2015, Az.: L 15 RF 43/15).
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

  • LSG Bayern, 26.06.2012 - L 15 SF 423/09

    Die Prüfung, was nach Stellung des Entschädigungsantrags zu erstatten ist, ist

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

  • LSG Bayern, 24.08.2016 - L 15 SF 128/16

    Vergütung Sachverständiger nach § 109 SGG - Vorschuss - kostenüberschreitung

    Im Grundsatzbeschluss vom 23.08.2016, Az.: L 15 RF 21/16, hat sich der Senat umfassend mit der Frage auseinandergesetzt, wann von einer vom Sachverständigen zu vertretenden Verletzung der Hinweispflicht des § 8 a Abs. 4 JVEG auszugehen ist.

    Der Senat hat dies im Beschluss vom 23.08.2016, Az.: L 15 RF 21/16, wie folgt begründet:.

    Im Ergebnis ist der vorliegende Fall nicht anders als der gelagert, wie er dem Beschluss des Senats vom 23.08.2016, Az.: L 15 RF 21/16, zu Grunde gelegen hat.

    Dass die Dolmetscherkosten, auch wenn sie im Zusammenhang mit der Gutachtenserstellung anfallen, aus dem zur Verfügung stehenden Vorschuss zu zahlen sind, war daher aus der objektivierten Empfängersicht (zur Auslegung gerichtlicher Schreiben und Erklärungen: vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B, vom 10.08.2016, Az.: L 15 SF 160/16 E, und vom 23.08.2016, Az.: L 15 RF 21/16), hier also des Beschwerdegegners, nicht ersichtlich.

  • LSG Bayern, 10.11.2016 - L 15 RF 29/16

    Sachverständigenvergütung § 109 SGG - Vorschussüberschreitung - Zusatzgutachten

    Schädlich ist die positive Kenntnis der konkreten Höhe des zur Verfügung stehenden Vorschusses; nicht ausreichend ist, wenn der Sachverständige nur die ungefähre Höhe des Vorschusses kennt (vgl. Beschluss des Senats vom 23.08.2016, Az.: L 15 RF 21/16).
  • SG Dessau-Roßlau, 05.06.2019 - S 23 U 68/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Voraussetzung für

    Hierbei gilt eine Überschreitung von mehr als 20 Prozent als erheblich (vgl. Meyer/Höfer/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Auflage 2014, Seite 136, § 8a; Thüringer LSG, Beschluss vom 15. April 2019 - L 1 SF 576/18 E; Bayerisches LSG, Beschluss vom 23. August 2016 - L 15 RF 21/16; BT-Drucks. 17/11471).
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