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   LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 SO 93/06   

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https://dejure.org/2008,21523
LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 SO 93/06 (https://dejure.org/2008,21523)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.10.2008 - L 8 SO 93/06 (https://dejure.org/2008,21523)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - L 8 SO 93/06 (https://dejure.org/2008,21523)
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  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 SO 93/06
    Dieses gewährt keinen Anspruch auf Besserstellung gegenüber Inländern (zuletzt auch BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 49/06 R m.w.N, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 33/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt in Sonderfällen - Vorbezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 SO 93/06
    Die britische Kriegsopferrente wird zwar als ausländische Leistung nicht unmittelbar von der Privilegierung des § 82 Abs. 1 SGB XII erfasst, kann und muss aus Gründen der Gleichbehandlung aber (zur analogen Anwendung von Ausnahmevorschriften vgl. Urteil des BSG vom 5. September 2007 Az.: B 11b AS 49/07 R und vom 13. September 2006 - B 11a AL 33/05 R = SozR 4-4300 § 133 Nr. 4 im Anschluss an die zu § 76 BSHG ergangene Entscheidung des 2. Senats vom 3. Dezember 2002 ) der vorgenannten Regelung gleichgestellt werden, wenn sie nach Grund und Höhe einer anrechnungsfreien Grundrente vergleichbar ist.
  • BSG, 25.05.2007 - B 11b AS 49/07 B
    Auszug aus LSG Bayern, 23.10.2008 - L 8 SO 93/06
    Die britische Kriegsopferrente wird zwar als ausländische Leistung nicht unmittelbar von der Privilegierung des § 82 Abs. 1 SGB XII erfasst, kann und muss aus Gründen der Gleichbehandlung aber (zur analogen Anwendung von Ausnahmevorschriften vgl. Urteil des BSG vom 5. September 2007 Az.: B 11b AS 49/07 R und vom 13. September 2006 - B 11a AL 33/05 R = SozR 4-4300 § 133 Nr. 4 im Anschluss an die zu § 76 BSHG ergangene Entscheidung des 2. Senats vom 3. Dezember 2002 ) der vorgenannten Regelung gleichgestellt werden, wenn sie nach Grund und Höhe einer anrechnungsfreien Grundrente vergleichbar ist.
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