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   LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16   

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https://dejure.org/2020,17193
LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16 (https://dejure.org/2020,17193)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.01.2020 - L 9 AL 236/16 (https://dejure.org/2020,17193)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - L 9 AL 236/16 (https://dejure.org/2020,17193)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Karlsruhe, 15.02.2016 - S 5 AL 2222/15

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - fiktive Bemessung -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16
    Das Sozialgericht Karlsruhe hat im Urteil vom 15.02.2016 - S 5 AL 2222/15 unter Berufung auf Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - L 3 AL 705/13, Rn. 26 des juris-Dokuments) ausgeführt, grundsätzlich könnten gesundheitliche Einschränkungen auch für die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe nach § 152 Abs. 2 SGB III von Bedeutung sein.

    Denn es wäre sinnlos, erstreckte die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen in erster Linie auf eine Beschäftigung, die den Arbeitslosen mittlerweile gesundheitlich überfordere (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2016 - S 5 AL 2222/15, Rn. 26 des juris-Dokuments).

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16
    Sei die Beschäftigung im Sinn von § 152 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgestellt worden, sei sie einer der vier Qualifikationsgruppen zuzuordnen (zweiter Prüfungsschritt, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16
    Sei der Berufsabschluss überholt und stelle dieser kein realistisches arbeitsmarktnahes Zuordnungsmerkmal dar, kämen gemäß § 35 Abs. 2 SGB III als weitere Kriterien in Betracht: Lebensalter, beruflicher Werdegang, Leistungsfähigkeit, Eignung und Neigung, persönliche Lebensumstände, Lage und Entwicklung des Arbeitsmarkts (BSG, Urteil vom 05.09.2006, B 7a AL 66/05 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 AL 705/13

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16
    Das Sozialgericht Karlsruhe hat im Urteil vom 15.02.2016 - S 5 AL 2222/15 unter Berufung auf Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2014 - L 3 AL 705/13, Rn. 26 des juris-Dokuments) ausgeführt, grundsätzlich könnten gesundheitliche Einschränkungen auch für die Zuordnung zu einer Qualifikationsgruppe nach § 152 Abs. 2 SGB III von Bedeutung sein.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16
    Denn die bestmögliche Vermittlung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R, Rn. 15 des juris-Dokuments), welche die Beklagte für den Kläger hat versuchen können und dürfen, war die in eine ungelernte Tätigkeit.
  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 10 AL 378/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.01.2020 - L 9 AL 236/16
    Ein allein durch Berufserfahrung erworbenes Qualifikationsniveau sei regelmäßig nicht geeignet, die Arbeitsverwaltung zu veranlassen, ihre Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie auf das Segment des Arbeitsmarkts zu erstrecken, für das dem Arbeitslosen - trotz Berufserfahrung - das formale Qualifikationsniveau fehle; insoweit hat das Sozialgericht auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07 verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - L 9 AL 132/19

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit der fiktiven Bemessung und der

    In einer solchen Konstellation kommt auch im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III ein Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld nicht in Betracht, denn die Vorschrift schützt nur davor, dass eine Einstufung in eine gegenüber dem formalen Ausbildungsabschluss niedrigere Qualifikationsgruppe erfolgt (LSG Bayern Beschluss vom 24.01.2020 - L 9 AL 236/16).
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