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LSG Bayern, 24.04.2003 - L 4 B 25/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG München, 24.10.2001 - S 19 KR 753/01
- LSG Bayern, 24.04.2003 - L 4 B 25/02
- BSG, 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 18.11.2003 - B 1 KR 1/02 S
Zulässiges Rechtsschutzbegehren im sozialgerichtlichen Verfahren, Nennung der …
Die gegen die Behandlung des Verfahrens beim Bayerischen Landessozialgericht (Beschluss vom 24. Februar 2003 - L 4 B 25/02 KR ER) gerichteten Eingaben werden als unzulässig verworfen.Dieses Verfahren ist beim Bayerischen Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 4 B 25/02 KR ER anhängig gewesen und dort mit Beschluss vom 24. Februar 2003 beendet worden (Verwerfung der Beschwerde mangels Einhaltung des Schriftformerfordernisses).
- LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 20/03
Kostenerstattung bei Erledigung des Widerspruchverfahrens
Insoweit nehme er Bezug auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Februar 2003 im Verfahren L 4 B 25/02 KA, in dem dargelegt sei, dass es im Falle einer bis zum Eintritt der Erledigung offenen Streitfrage im Rahmen einer Kostenentscheidung gerechtfertigt sei, wenn die (im Klageverfahren entstandenen) außergerichtlichen Kosten hälftig getragen würden. - LSG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - L 4 KA 16/02 Insoweit nehme er Bezug auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Februar 2003 im Verfahren L 4 B 25/02 KA, in dem dargelegt sei, dass es im Falle einer bis zum Eintritt der Erledigung offenen Streitfrage im Rahmen einer Kostenentscheidung gerechtfertigt sei, wenn die (im Klageverfahren entstandenen) außergerichtlichen Kosten hälftig getragen würden.