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   LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01 ZVW   

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https://dejure.org/2003,20479
LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01 ZVW (https://dejure.org/2003,20479)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.06.2003 - L 15 V 7/01 ZVW (https://dejure.org/2003,20479)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - L 15 V 7/01 ZVW (https://dejure.org/2003,20479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung von Nachzahlungsbeträgen der Versorgungsbezüge mit Beitragsansprüchen; Zulässigkeit der Aufrechnung im Sozialrecht; Ermessensentscheidung bei der Verrechnungsdurchführung im Sozialrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    Nachdem das BSG in seiner Entscheidung vom 12.07.1990, Az.: 4 RA 47/88, festgestellt hat, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Zulässigkeit der Verrechnung derjenige ist, in dem sich die Forderungen verrechenbar gegenüber stehen, geht der Senat vom Zeitpunkt des Bescheides über die Neufeststellung der Versorgungsbezüge vom 19.03.1997 aus.

    Damit hat der Gesetzgeber die Sozialleistungsträger nicht nur im Hinblick auf die Leistungsgewährung, sondern auch hinsichtlich ihrer Finanzierung als funktionale Einheit angesehen und es ihnen ermöglichen wollen, ihre Ansprüche gegen einen Leistungsberechtigten ohne Umwege über Abtretung oder ähnliche Maßnahmen unmittelbar zu befriedigen (BSG vom 12.07.1990, Az.: 4 RA 47/88).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    Dabei hat er auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen (amtliche Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucksache 7/868, S.32).

    Schließlich hat der Gesetzgeber die Einführung des Rechtsinstituts der Verrechnung im SGB I damit begründet, dass "im Sozialrecht angesichts derselben oder ähnlichen Zielsetzung aller Sozialleistungen, der Verpflichtung aller Leistungsträger zu enger Zusammenarbeit und des Strebens nach Verwaltungsvereinfachung auf die Gegenseitigkeit der aufgerechneten Forderung verzichtet werden kann" (BT-Drucksache 7/868, S.32).

  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    § 51 Abs. 2 SGB I normiert gegenüber der Allgemeinregelung des Abs. 1, der bezüglich der Aufrechnung des zuständigen Leistungsträgers gegen Ansprüche auf Geldleistungen auf die Pfändbarkeit abstellt, eine weitreichende Ausnahme (vgl. hierzu BSG vom 27.03.1996, Az.: 4 REg 10/95 in SozR 3-1200 § 51 Nr. 5): Mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche aus laufenden Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, soweit der Leistungsberechtigte dadurch nicht hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über die Hilfe zum Lebensunterhalt wird.
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R

    Urteilsaufhebung bei irrtümlich angenommenen Beteiligtenwechsel,

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    Zum Verfahren beigezogen wurden die Versorgungsakten sowie die Akten des Bayer. Landessozialgerichts, Az.: L 15 V 38/98, L 15 B 336/97.V-VR, die Akten des Sozialgerichts Landshut, Az.: S 9 V 24/97, sowie die Akten des Bundessozialgerichtes, Az.: B 9 V 1/00 R.
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    Damit ist eine Verrechnung unzulässig, wenn hierdurch die Hilfebedürftigkeit des Leistungsberechtigten einträte oder wenn er Hilfe zum Lebensunterhalt in größerem Umfang in Anspruch nehmen müsste (BSG SozR 1200 § 51 Nr. 11 = BSGE 52, 98, 101).
  • FG Hamburg, 10.08.1998 - V 38/98

    Möglichkeit des Vorliegens von Betriebsvermögen bei ausschließlich privater

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    Zum Verfahren beigezogen wurden die Versorgungsakten sowie die Akten des Bayer. Landessozialgerichts, Az.: L 15 V 38/98, L 15 B 336/97.V-VR, die Akten des Sozialgerichts Landshut, Az.: S 9 V 24/97, sowie die Akten des Bundessozialgerichtes, Az.: B 9 V 1/00 R.
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01
    Ob und inwieweit es sich bei der Frage der Verrechnungsdurchführung des § 52 SGB I im Verhältnis ersuchender/ersuchter Leistungsträger um eine echte Ermessensentscheidung im Sinne eines "Ermessens-Kann" oder um ein sog. "Kompetenz-Kann" handelt, durch das die Befugnis eingeräumt wird, eine bestimmte Maßnahme durchzuführen (vgl. hierzu BSG vom 26.09.1991, Az.: 4/1 RA 33/90 im BSGE 69, 238-247, SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 mit ausführlichen Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung) ist wegen der unstreitigen Verhältnisse der beteiligten Leistungsträger nicht näher zu untersuchen.
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