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   LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08   

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https://dejure.org/2009,45867
LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08 (https://dejure.org/2009,45867)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 12 EG 51/08 (https://dejure.org/2009,45867)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 12 EG 51/08 (https://dejure.org/2009,45867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Elterngeld - Berechnung des Elterngeldes - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld I - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen ( BVerfGE 55, 72, 88; 112, 50, 67; BSG v. 19.02.2009, B 10 EG 1/08 R ).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    Dabei kann er grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will ( BVerfGE 23, 258, 264; 73, 293, 298 f. ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    Damit verpflichtet der Gleichheitssatz nicht dazu, jede Abweichungen des Einzelfalles differenzierend zu berücksichtigen ( BVerfGE 90, 226, 239 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsziel unterschiedliche Anforderungen und Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit reichen ( BVerfGE 99, 367, 388 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen ( BVerfGE 55, 72, 88; 112, 50, 67; BSG v. 19.02.2009, B 10 EG 1/08 R ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - L 13 EG 27/08

    Anspruch auf Elterngeld, elterngeldsteigernde Berücksichtigung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    Die gesetzgeberische Differenzierung, durch das Elterngeld das durch Erwerbstätigkeit unmittelbar "Verdiente" teil zu kompensieren, aber nicht den durch eine Versichertengemeinschaft gezahlten Ersatz für entgangenen Verdienst zu ersetzen, mithin das Elterngeld als eine Art Lohnersatzleistung, jedoch nicht als Lohnersatzersatzleistung auszugestalten, erscheint keineswegs sachwidrig (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.09.2008; L 13 EG 27/08; juris ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 51/08
    3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen ( BVerfGE 55, 72, 88; 112, 50, 67; BSG v. 19.02.2009, B 10 EG 1/08 R ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Es ist zudem konsequent und insoweit im Rahmen des Gestaltungsspielraums, wenn der Gesetzgeber bei einer einkommensabhängigen steuerfinanzierten Leistung nur steuerpflichtige Einkommensbestandteile bei der Berechnung der Leistungshöhe berücksichtigt (Senats-Urteil vom 30.1.2009 - L 13 EG 48/08; LSG Bayern, Urteil vom 24.06.2009 - L 12 EG 51/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 17/09
    Auch das Bayerische LSG, welches in seinem Urteil vom 24. Juni 2009 L 12 EG 51/08 , juris) die Revision zugelassen hat, weil es die "Frage der Nichteinbeziehung des Alg I in die Bemessungsgrundlage für grundsätzlich" hält (Verfahren beim BSG anhängig unter B 10 EG 21/09 R), hat die Ausklammerung des Alg I aus der Bemessungsgrundlage des Elterngeldes verfassungsrechtlich nicht beanstandet.
  • SG Lübeck, 09.11.2010 - S 1 EG 2/09

    Festsetzung des Elterngeldes nach den der Einkommensteuer unterliegenden

    Die Rechtsprechung ist insoweit eindeutig und einheitlich (vergleiche Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2008, L 13 EG 27/08; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 9/08 R; SG Darmstadt, Urteil vom 14. Oktober 2008, S 6 EG 6/08; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Februar 2010, L 1 EG 6/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2010, L 13 EG 44/09; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009, L 12 EG 51/08; andere, jedoch mittlerweile aufgegebene Rechtsauffassung: SG Aachen, Urteil vom 8. April 2008, S 13 EG 19/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2010 - L 8 EG 12/09
    Die Tatsache, dass das Bayerische LSG in seinem Urteil vom 24. Juni 2009 L 12 EG 51/08 , juris) die Revision zugelassen har, weil es die "Frage der Nichteinbeziehung des Alg I in die Bemessungsgrundlage für grundsätzlich" hält (Verfahren beim BSG anhängig unter B 10 EG 21/09 R), führt nicht zu einer schwierigen bislang ungeklärten Rechtsfrage, zumal das Bayerische LSG selbst die Ausklammerung des (dort streitigen) Alg I aus der Bemessungsgrundlage des Elterngeldes verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat.
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