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   LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99   

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https://dejure.org/2001,17647
LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99 (https://dejure.org/2001,17647)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99 (https://dejure.org/2001,17647)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - L 5 RJ 461/99 (https://dejure.org/2001,17647)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Dem Kläger ist der Arbeitsmarkt auch nicht praktisch verschlossen (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1996, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; beibehalten im Reformgesetz der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827 nach § 43 Abs. 3, 2. Halbsatz n.F.).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI idF des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.6.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R,) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 SGB VI teilweise (unter sechstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13) sind dies gelernte Facharbeiter, die einen anerkannten Ausbildungsberuf iSd § 25 Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit mehr als zweijähriger Ausbildung erlernt und ausgeübt haben, ferner Versicherte, die ohne Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf arbeiten und sich durch die praktische Berufsausübung die Kenntnisse angeeignet haben, die sie befähigen, sich unter gelernten Facharbeitern auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und damit vollwertig zu behaupten, sowie Versicherte, die in Tätigkeitsbereichen ohne anerkannten Ausbildungsgang oder mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren gearbeitet haben, wenn diese Tätigkeiten den anerkannten Ausbildungsberufen tarifvertraglich gleichgestellt sind und Versicherte, die eine Berufstätigkeit ausgeübt haben, für die kein Ausbildungsgang iSd BBiG besteht und die auch als solche in einem Tarifvertrag nicht einer Lohngruppe zugeordnet ist, wenn der Umfang der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die sonstigen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeiten den Anforderungen an einen Facharbeiter gleichzuachten sind.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI idF des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.6.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R,) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 SGB VI teilweise (unter sechstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R

    Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Nach Ansicht des Senats ist im konkreten Fall keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1999 - 13 RJ 71/97 m.w.N und des 5. Senats, SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI idF des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.6.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R,) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 SGB VI teilweise (unter sechstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.07.2001 - L 5 RJ 461/99
    Nach Ansicht des Senats ist im konkreten Fall keine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 11.05.1999 - 13 RJ 71/97 m.w.N und des 5. Senats, SozR 3-2600 § 44 Nr. 12).
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