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   LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07   

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https://dejure.org/2007,25618
LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07 (https://dejure.org/2007,25618)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.10.2007 - L 16 R 581/07 (https://dejure.org/2007,25618)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - L 16 R 581/07 (https://dejure.org/2007,25618)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 29/91

    Sozialversicherung - Altersruhegeld - Versorgungsausgleich - Benachteiligung von

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Sie bringt - bei typisierender Betrachtungsweise - vor dem Hintergrund des in der Rentenversicherung praktizierten Umlageverfahrens eine besonders enge Bindung des Versicherten an die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausdruck (vgl. BSG, Urteil vom 03.12.1992, Az. 13 RJ 29/91).

    Angesichts des in der Rentenversicherung seit 1957 praktizierten Umlageverfahrens ist die Beitragszahlung als sachbezogenes Differenzierungsmerkmal nicht zu beanstanden (BVerfGE 75, 78, 103, 106; BSG, Urteil vom 03.12.1992, Az. 13 RJ 29/91).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 53, 257, 292; 64, 87, 98; 70, 101, 110).

    Die sozialversicherungsrechtliche Position der Klägerin beruhte daher nicht nur auf nicht unerheblichen Eigenleistungen, sondern als Leistung des sozialen Ausgleichs auch auf staatlicher Gewährung, so dass dem Gesetzgeber bei der Bestimmung des Inhalts und der Schranken rentenversicherungsrechtlicher Positionen wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen grundsätzlich ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zukommt (BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110; SozR 2200 § 1248 Nr. 47)).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Vielmehr sind Regelungen, die zu Eingriffen in solche Positionen führen, nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 121).

    Die sozialversicherungsrechtliche Position der Klägerin beruhte daher nicht nur auf nicht unerheblichen Eigenleistungen, sondern als Leistung des sozialen Ausgleichs auch auf staatlicher Gewährung, so dass dem Gesetzgeber bei der Bestimmung des Inhalts und der Schranken rentenversicherungsrechtlicher Positionen wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen grundsätzlich ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zukommt (BVerfGE 53, 257, 293; 58, 81, 110; SozR 2200 § 1248 Nr. 47)).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Angesichts des in der Rentenversicherung seit 1957 praktizierten Umlageverfahrens ist die Beitragszahlung als sachbezogenes Differenzierungsmerkmal nicht zu beanstanden (BVerfGE 75, 78, 103, 106; BSG, Urteil vom 03.12.1992, Az. 13 RJ 29/91).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Es handelt sich bei der angegriffenen Regelung nur um die Modifikation einer Anwartschaft bzw. eines Rechts (vgl. BVerfGE 22, 241 253), welche nach den Grundsätzen zu beurteilen ist, nach denen der Gesetzgeber in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmen darf.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Dabei müssen die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 58, 137, 148; 72, 9, 23).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Vielmehr sind Regelungen, die zu Eingriffen in solche Positionen führen, nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 121).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 53, 257, 292; 64, 87, 98; 70, 101, 110).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 53, 257, 292; 64, 87, 98; 70, 101, 110).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Bayern, 24.10.2007 - L 16 R 581/07
    Dabei müssen die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 58, 137, 148; 72, 9, 23).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

  • Drs-Bund, 10.01.1957 - BT-Drs II/3080
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

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