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   LSG Bayern, 24.10.2012 - L 16 AS 199/12   

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LSG Bayern, 24.10.2012 - L 16 AS 199/12 (https://dejure.org/2012,61828)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.10.2012 - L 16 AS 199/12 (https://dejure.org/2012,61828)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 (https://dejure.org/2012,61828)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 167/12, L 16 AS 199/12, L 16 AS 389/12 - geändert.

    Auf die Berufungen der Klägerin gegen alle drei Urteile und der des Beklagten gegen das Urteil vom 13.2.2012 hat das Landessozialgericht (LSG) durch Urteile vom 24.10.2012 - L 16 AS 167/12, L 16 AS 199/12, L 16 AS 389/12 - die Berufungen der Klägerin zurückgewiesen und auf die Berufung des Beklagten das Urteil des SG vom 13.2.2012 geändert und die Klagen insgesamt abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, 1. das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 167/12 - zu ändern, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13. Februar 2012 - S 11 AS 1294/11 - zurückzuweisen, dieses Urteil zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 17. November 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Dezember 2011 aufzuheben, 2. das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 - und das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Februar 2012 - S 11 AS 114/12 - zu ändern sowie den Bescheid des Beklagten vom 2. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2012 und den Bescheid vom 3. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Februar 2012 aufzuheben, 3. das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 389/12 - und das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 9. Mai 2012 - S 11 AS 209/12 - zu ändern sowie den Bescheid des Beklagten vom 14. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Januar 2012 aufzuheben.

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 20/14 R

    Rechtmäßigkeit von Bescheiden über Meldeversäumnisse und Minderungen von

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 - wird zurückgewiesen.

    Das Landessozialgericht (LSG) hat durch Urteil vom 24.10.2012 - L 16 AS 199/12 - die Berufung des Klägers zurückgewiesen und auf die Berufung des Beklagten das Urteil des SG vom 27.2.2012 geändert und die Klagen insgesamt abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 - zu ändern, die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Februar 2012 - S 11 AS 114/12 - zurückzuweisen, dieses Urteil zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 19. Dezember 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2012 - W 16/12 - aufzuheben.

  • LSG Bayern, 24.10.2012 - L 16 AS 389/12

    Minderungen gemäß § 32 SGB II i.d.F. ab 01.04.2011 wegen der Nichtwahrnehmung von

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie die beigezogenen Behördenakten auch in den Verfahren L 16 AS 167/12 und L 16 AS 199/12 verwiesen.

    Die Klägerin zu 2) ist diesem Termin wie bislang allen Terminen trotz Kenntnis über die Rechtsfolgen ferngeblieben, ohne auch nur in einem Fall einen wichtigen Grund darlegen oder gar nachweisen zu können (vgl. hierzu die Entscheidungen des Senats vom gleichen Tag, Az.: L 16 AS 167/12 und L 16 AS 199/12).

  • LSG Bayern, 06.02.2018 - L 16 AS 443/17

    Keine Zulassung der Berufung wegen Verfahrensfehler

    Wie das Bundessozialgericht zu Recht bereits entschieden hat, bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine auf §§ 32, 31a Abs. 3, 31b SGB II gestützte Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II. Das auf Konkretisierung durch den Gesetzgeber angelegte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG) bedingt nicht, dass die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel voraussetzungslos zur Verfügung gestellt werden müssten (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, Juris Rn. 50 ff., im Anschluss an Bayer. LSG, Urteil vom 24.10.2012, L 16 AS 199/12).
  • SG Augsburg, 08.05.2017 - S 8 AS 402/17

    Feststellung einer Pflichtverletzung wegen des Nichterscheinens zu einem

    Wie das Bundessozialgericht zu Recht bereits entschieden hat, bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine auf §§ 32, 31a Abs. 3, 31b SGB II gestützte Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II. Das auf Konkretisierung durch den Gesetzgeber angelegte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG) bedingt nicht, dass die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel voraussetzungslos zur Verfügung gestellt werden müssten (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, Juris Rn. 50 ff., im Anschluss an Bayer. LSG, Urteil vom 24.10.2012, L 16 AS 199/12).
  • BSG, 30.04.2013 - B 14 AS 297/12 B
    Den Klägern wird für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Oktober 2012 - L 16 AS 199/12 - Prozesskostenhilfe bewilligt.
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