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   LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09   

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https://dejure.org/2011,7576
LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09 (https://dejure.org/2011,7576)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 10 AL 64/09 (https://dejure.org/2011,7576)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 10 AL 64/09 (https://dejure.org/2011,7576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    1. Zur Frage der Feststellungslast bei der Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosenhilfe.2. Die Klagebefugnis für eine Zahlungsklage bei einer vorläufigen Leistungseinstellung entfällt, wenn die Leistungsbewilligung durch einen nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R

    Prothetik-Einigungsausschuß - Festsetzung - Schadensregreß - Durchführung -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    So war nach der Entscheidung des BSG in BSGE 20, 199 und 25, 66 (zu ähnlichen Fallgestaltungen vgl. im Einzelnen auch die Nachweise bei BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R - SozR 3-1500 § 78 Nr. 5 - Rn 25) unklar, ob Widerspruch eingelegt werden musste.

    Laut dem Urteil des BSG vom 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R - SozR 3-1500 § 78 Nr. 5 - war eine falsche Rechtbehelfsbelehrung erteilt worden.

  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 64/62

    Übernahme von Kosten der Krankenhauspflege durch eine Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    So war nach der Entscheidung des BSG in BSGE 20, 199 und 25, 66 (zu ähnlichen Fallgestaltungen vgl. im Einzelnen auch die Nachweise bei BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R - SozR 3-1500 § 78 Nr. 5 - Rn 25) unklar, ob Widerspruch eingelegt werden musste.
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 90/61

    Berücksichtigung rentenerhöhender Beträge bei Erlass eines Rentenbescheides;

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    So war nach der Entscheidung des BSG in BSGE 20, 199 und 25, 66 (zu ähnlichen Fallgestaltungen vgl. im Einzelnen auch die Nachweise bei BSG, Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 1/00 R - SozR 3-1500 § 78 Nr. 5 - Rn 25) unklar, ob Widerspruch eingelegt werden musste.
  • BSG, 02.08.1977 - 9 RV 102/76
    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Bei der Entscheidung des BSG vom 02.08.1977 - 9 RV 102/76 - SozR 1500 § 78 Nr. 8 - lag neben der Klageerhebung auch eine ausdrückliche Widerspruchseinlegung vor.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Eine Ausnahme ist auch nicht deshalb zu machen, weil es sich um Vorgänge in der Sphäre der Klägerin handeln könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 26.11.1992 - 7 RAr 38/92 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R - SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; Schütze aaO mwN).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Eine Ausnahme ist auch nicht deshalb zu machen, weil es sich um Vorgänge in der Sphäre der Klägerin handeln könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 26.11.1992 - 7 RAr 38/92 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R - SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; Schütze aaO mwN).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Die objektive Beweislast kennzeichnet insofern das Risiko, wegen der Nichterweislichkeit rechtlich erheblicher Tatsachen im Prozess zu unterliegen, wobei dieses Risiko denjenigen trifft, der sich nach materiellem Recht auf die jeweilige Anspruchsgrundlage berufen will (vgl allgemein zur objektiven Beweislast: BSG, Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R mwN).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Damit sind die in § 39 II. Wohnungsbaugesetz für eine vierköpfige Familie geltende Quadratmeterzahl nicht überschritten, die insofern sogar bis zu 130 m² betragen dürfte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R - juris).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Eine Übergabe an den Ehegatten aber genügt, um von einer wirksamen Bekanntgabe (§ 130 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - bzw. § 178 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung - ZPO - analog) auszugehen, zumal es sich, auch wenn die Klägerin bereits ausgereist war, noch um die gemeinsame Wohnung handelte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22.02.1994 - 4 B 212/93; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl, § 37 Rn 4).
  • LSG Bayern, 22.07.2010 - L 10 AL 90/09

    Zur Frage der Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage, der Ermittlung des

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2011 - L 10 AL 64/09
    Hierüber hat das SG nicht entschieden, so dass der Senat, nachdem die Klägerin dies in ihrer Berufungsschrift darauf konkretisiert, dass sie bereits gegenüber dem SG den Bescheid vom 21.01.2004 angefochten und gegen diesen eine Feststellung- und Verpflichtungsklage zum SG erhoben habe, über diesen Anspruch unter dem Gesichtspunkt des Heraufholens von Prozessresten (vgl Urteil des Senats vom 22.07.2010 - L 10 AL 90/09 - juris; Keller in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl, § 140 Rn 2a), mit dem sich die Beklagte ausdrücklich und die Klägerin mit dem diesbezüglich ausdrücklich gestellten Antrag konkludent einverstanden erklärt haben, eine Entscheidung als erste Instanz zu treffen hat, also über eine "Klage" entscheidet.
  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 10 AL 259/14

    Entziehungsbescheid von Arbeitslosenhilfe - Nichtigkeitsfeststellungsklage

    Nachdem das SG nur über einen weiteren Streitgegenstand des Verfahrens entschieden hatte (Urteil vom 09.12.2008), hat der Senat im anschließenden Berufungsverfahren (L 10 AL 64/09) - nachdem die Beteiligten mit einem entsprechenden Heraufholen von Prozessresten (konkludent) einverstanden waren - die Klage der Klägerin gegen den Bescheid vom 21.01.2004 abgewiesen (Ziffer II. des rechtskräftigen Urteils vom 24.11.2011).

    Im Berufungsverfahren L 10 AL 64/09 habe sie mit einer Bescheinigung ihre Eintragung in das Grundbuch nachgewiesen.

    Die Klage gegen den Bescheid vom 21.01.2004 hat der Senat bereits mit Ziffer II. des Urteils vom 24.11.2011 (L 10 AL 64/09) rechtskräftig abgewiesen, so dass diesbezüglich zwischen den Beteiligten bindend feststeht, dass die Entziehung der Leistungen ab 01.11.2003 zu Recht erfolgt ist (§ 77 SGG).

    Eine Aufhebung des Bescheides vom 21.01.2004 kann die Klägerin auch nicht im Wege der Anfechtungsklage erreichen (§ 54 Abs. 1 SGG), da im Hinblick auf die Rechtskraft des Urteils des Senats vom 24.11.2011 (L 10 AL 64/09) dieses einer erneuten Klage auf Aufhebung des Bescheides entgegen steht (Keller, a. a. O., § 141 Rn. 6a).

  • LSG Bayern, 18.03.2013 - L 7 AS 142/12

    Wenn im strittigen Bescheid eine zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung zum

    Sie ist auch nicht in einen (hier verspäteten) Widerspruch umzudeuten oder als solchen auszulegen (BayLSG, Urteil vom 24.11.2011, L 10 AL 64/09, Rn. 35 f, und BayLSG, Urteil vom 29.03.2012, L 7 AS 1044/11).
  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 11 AS 163/17

    Klage gegen bestandskräftige Überprüfungsbescheide

    Zwar kann unter Umständen auch eine Klageerhebung dahingehend ausgelegt werden, es solle damit Widerspruch eingelegt werden (vgl dazu im Einzelnen: BayLSG, Urteil vom 24.11.2011 - L 10 AL 64/09 - juris; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 12. Aufl, § 78 Rn 3b).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2016 - L 7 AS 249/16
    Dabei lässt der Senat dahinstehen, ob die Klägerin vorliegend noch antragsbefugt ist aufgrund der möglichen Bestandskraft (§ 77 SGG) des Bescheids vom 23. März 2016 wegen fehlender Einlegung eines Widerspruchs (vgl. dazu Bayerisches LSG vom 24. November 2011 - L 10 AL 64/09 -, juris Rn. 35 f.).
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