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   LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12 B PKH   

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https://dejure.org/2013,2291
LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12 B PKH (https://dejure.org/2013,2291)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.01.2013 - L 15 SB 127/12 B PKH (https://dejure.org/2013,2291)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - L 15 SB 127/12 B PKH (https://dejure.org/2013,2291)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Denn der Vergleichsmaßstab eines vernünftig handelnden Bemittelten, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, beinhaltet auch, dass der Bemittelte seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78, und vom 02.07.2012, Az.: 2 BvR 2377/10 - m.w.N.).

    Das ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 22.06.2007, Az.: 1 BvR 681/07, und vom 06.05.2009, Az.: 1 BvR 439/08).

    In einem solchen Fall ist vielmehr davon auszugehen, dass er selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Verfahren in jedem Stadium durch sachdienlichen Vortrag und Anträge effektiv fördern zu können, was einen Ausschlussgrund für die Gewährung von Prozesskostenhilfe darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2009, Az.: 1 BvR 439/08).

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Hat der Betroffene in einem gerichtlichen Verfahren daher Anspruch auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, ist sie ihm auch für die Prozessführung durch seinen Anwaltsbetreuer unter dessen Beiordnung als Prozessbevollmächtigter zu gewähren (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.12.2006, Az.: XII ZB 118/03).
  • BVerfG, 27.10.1988 - 1 BvR 1340/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Prozesskostenhilfe für das

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Das vom Gesetzgeber in § 121 Abs. 2 ZPO festgeschriebene Erfordernis der Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung beruht im Wesentlichen auf dem Grundsatz der Waffengleichheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1988, Az.: 1 BvR 1340/88).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Das bedeutet, dass Prozesskostenhilfe nur dann verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Aussicht auf Erfolg aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, Az.: 2 BvR 94/88).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 22.06.2007, Az.: 1 BvR 681/07, und vom 06.05.2009, Az.: 1 BvR 439/08).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    So darf Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Betroffenen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.02.2008, Az.: 1 BvR 1807/07).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Nicht zulässig ist es aber, allein aufgrund einer Beurteilung des Verhältnisses von Streitwert und Kostenrisiko zu der Einschätzung einer fehlenden Erforderlichkeit zu kommen; auch bei sogenannten Bagatellstreitigkeiten ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe daher nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.03.2011, Az.: 1 BvR 1737/10 und 1 BvR 2493/10).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Nicht zulässig ist es aber, allein aufgrund einer Beurteilung des Verhältnisses von Streitwert und Kostenrisiko zu der Einschätzung einer fehlenden Erforderlichkeit zu kommen; auch bei sogenannten Bagatellstreitigkeiten ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe daher nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.03.2011, Az.: 1 BvR 1737/10 und 1 BvR 2493/10).
  • BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2013 - L 15 SB 127/12
    Denn der Vergleichsmaßstab eines vernünftig handelnden Bemittelten, den das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, beinhaltet auch, dass der Bemittelte seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78, und vom 02.07.2012, Az.: 2 BvR 2377/10 - m.w.N.).
  • SG Trier, 01.09.2016 - S 1 SO 21/16
    Hat der Betroffene in einem gerichtlichen Verfahren Anspruch auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, ist sie ihm auch für die Prozessführung durch seinen Anwaltsbetreuer unter dessen Beiordnung als Prozessbevollmächtigter zu gewähren (BGH, Beschluss vom 20.12.2006, XII ZB 118/03 ; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.1.2013, L 15 SB 127/12 B PKH).
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