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   LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,4744
LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15 B ER (https://dejure.org/2015,4744)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.02.2015 - L 5 KR 83/15 B ER (https://dejure.org/2015,4744)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - L 5 KR 83/15 B ER (https://dejure.org/2015,4744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Rechtsweg gegen Vollstreckungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag gegen Zwangsvollstreckung über 10,- EUR; Rechtswegzuständigkeit bei Modalitäten der Vollstreckung; Wirkung einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung; Rechtsweg gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger; Zuständigkeit der ...

  • rewis.io

    Unzulässigkeit der Beschwerde bei Eilantrag gegen Zwangsvollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger; Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2013 - B 8 SF 1/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwaltungsrechtsweg - Vollstreckung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15
    Hinzuweisen ist jedoch, dass in Fällen, in denen sich Antragsteller gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wenden, nach § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BSG, Urt. v. 25.9.2013 - B 8 SF 1/13 R = BeckRS 2013, 73137).
  • BSG, 22.07.2010 - B 4 AS 77/10 B

    Fehlende Zulassung der Berufung - Berufungsfähigkeit - Arbeitslosengeld II als

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (BSG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - B 4 AS 77/10 B).
  • LSG Bayern, 12.06.2017 - L 5 KR 360/17

    Erfolglose Rechtsbeschwerde- Beitragsforderung

    Denn streitgegenständlich sind dann nicht Regelungen des SGB V, sondern vielmehr die Modalitäten der Vollstreckung von Forderungen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2015 - L 5 KR 83/15 B ER, Rn. 4, zitiert nach juris).
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