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LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Rechtsweg gegen Vollstreckungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilantrag gegen Zwangsvollstreckung über 10,- EUR; Rechtswegzuständigkeit bei Modalitäten der Vollstreckung; Wirkung einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung; Rechtsweg gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger; Zuständigkeit der ...
- rewis.io
Unzulässigkeit der Beschwerde bei Eilantrag gegen Zwangsvollstreckung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Sozialversicherungsträger; Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 09.02.2015 - S 3 KR 1491/14
- LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.09.2013 - B 8 SF 1/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verwaltungsrechtsweg - Vollstreckung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15
Hinzuweisen ist jedoch, dass in Fällen, in denen sich Antragsteller gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wenden, nach § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (BSG, Urt. v. 25.9.2013 - B 8 SF 1/13 R = BeckRS 2013, 73137). - BSG, 22.07.2010 - B 4 AS 77/10 B
Fehlende Zulassung der Berufung - Berufungsfähigkeit - Arbeitslosengeld II als …
Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2015 - L 5 KR 83/15
Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (BSG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - B 4 AS 77/10 B).
- LSG Bayern, 12.06.2017 - L 5 KR 360/17
Erfolglose Rechtsbeschwerde- Beitragsforderung
Denn streitgegenständlich sind dann nicht Regelungen des SGB V, sondern vielmehr die Modalitäten der Vollstreckung von Forderungen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2015 - L 5 KR 83/15 B ER, Rn. 4, zitiert nach juris).