Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16227
LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99 (https://dejure.org/2001,16227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.04.2001 - L 12 KA 76/99 (https://dejure.org/2001,16227)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. April 2001 - L 12 KA 76/99 (https://dejure.org/2001,16227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Schmerztherapeutische Tätigkeiten im stationären Bereich oder auf privat-ärztlicher Basis können unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes keine Berücksichtigung finden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R, S.10).

    Dabei sind an sogenannte berufswahlnahe Ausübungsregelungen erhöhte Anforderungen zu stellen und an statusrelevante höhere als an nicht statusrelevante (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R).

    Ein gewisser "Überschuss" an Qualifikationsanforderungen ist hinzunehmen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S.44 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S.31; BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R).

    Sie dienen der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten durch besonders dafür qualifizierte Vertragsärzte (vgl. § 1 Abs. 1 der Schmerztherapie-Vereinbarung n.F.), somit der Gesundheit von Menschen und damit einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S.31 f. m.w.N. und BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 12/99 R

    Einführung von Qualifikationsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Ein gewisser "Überschuss" an Qualifikationsanforderungen ist hinzunehmen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S.44 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S.31; BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R).

    Sie dienen der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten durch besonders dafür qualifizierte Vertragsärzte (vgl. § 1 Abs. 1 der Schmerztherapie-Vereinbarung n.F.), somit der Gesundheit von Menschen und damit einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S.31 f. m.w.N. und BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R).

    Betreffen die Qualifikationsanforderungen wie im vorliegenden Fall nicht den Grundbestand bzw. Kernbereich des Fachgebiets, so ist schon fraglich, ob für diejenigen, die diese Leistungen in der Vergangenheit in erlaubter Weise erbrachten, überhaupt Übergangsregelungen geschaffen werde müssen (verneinend für die Durchführung von Krankengymnastik und Massagen durch Allgemeinärzte: BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 18/98 R

    Revisionsgericht - Auslegung - Onkologie-Vereinbarung - Anwendung der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Ebenso wie ansonsten bei Normen können außer der Auslegung nach dem Wortlaut und der grammatischen Interpretation auch eine systematische, eine teleologische und eine entstehungsgeschichtliche Auslegung in Betracht kommen (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 1993, USK 93 118 S.599; BSG, Urteil vom 3. März 1999, B 6 KA 18/98 R, MedR 1999, 479).

    Da es sich bei der Vereinbarung über die ambulante Behandlung schmerzkranker Patienten, die als Anlage 12 zum Bundesmantelvertrag - Ärzte -/Ersatzkassen (EKV-Ä) vereinbart wurde, um einen bundesweit geltenden, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den (Bundes-)Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossenen Vertrag mit rechtlicher Wirkung gegenüber Dritten handelt, gelten auch hier die schon oben genannten Grundsätze der sogenannten normativen Auslegung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. März 1999, Az.: B 6 KA 18/98 R; BSG, Urteil vom 30. März 1993, USK 93 118, S.599).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Ein gewisser "Überschuss" an Qualifikationsanforderungen ist hinzunehmen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 S.44 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11 S.31; BSG, Urteil vom 6. September 2000, Az.: B 6 KA 36/99 R).
  • LSG Bayern, 14.03.2001 - L 12 KA 13/00

    Berechtigung zur Teilnahme an einer Schmerztherapie-Vereinbarung; Nachweis über

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Die Berechtigung zu deren Abrechnung setzt eine besondere Qualifikation voraus, die über die Voraussetzungen des Rechts zum Führen der Facharztbezeichnung "Anästhesist" hinausgeht (vgl. Urteil des Senats vom 14. März 2001, Az.: L 12 KA 13/00), und stellt zusätzliche erhebliche Anforderungen an die räumliche, apparative und personelle Ausstattung der Arztpraxis (vgl. § 5 der Schmerztherapie-Vereinbarung n.F.).
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 23/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherung - Erbringung und Abrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Die Schmerztherapie-Vereinbarung wurde als Anlage 12 zum Bundesmantelvertrag - Ärzte -/Ersatzkassen (EKV-Ä) vereinbart und beruht wie dieser auf der Ermächtigungsgrundlage des § 72 Abs. 2 SGB V. Den Partnern der Bundesmantelverträge kommt - unbeschadet bestehender Spezialermächtigungen zum Erlass qualitätssichernder Maßnahmen (vgl. insbesondere § 135 SGB V) - entsprechend ihrer allgemeinen Verpflichtung nach § 72 Abs. 2 SGB V die Befugnis zur Vereinbarung von Qualitätsanforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu (vgl. BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8 S.19 f.; Nr. 11 S.29/30).
  • LSG Bayern, 21.02.2001 - L 12 KA 64/99

    Teilnahme eines Arztes zu einer Schmerztherapie-Vereinbarung und daraus folgende

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Nach Auffassung des Senats (vgl. hierzu bereits Urteil des Senats vom 21. Februar 2001, Az.: L 12 KA 64/99) richtet sich die Auslegung der §§ 10 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Schmerztherapie-Vereinbarung n.F. neben dem Wortlaut vor allem nach deren systematischer Stellung und deren Sinn und Zweck.
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Da mit der Verpflichtungsklage ein noch zu erfüllendes Leistungsbegehren geltend gemacht wird, ergibt sich als Grundsatz, dass die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz maßgeblich ist (vgl. BVerwGE 74, 115, 118).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 76/99
    Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Rechtsgrundlage, hängt es - soweit vorhanden - vom Übergangsrecht ab, ob neues Recht auf "alte" Sachverhalte anspruchsbegründend anzuwenden ist oder nach altem Recht entstandene Ansprüche fortbestehen oder nicht (BVerwGE 61, 1, 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - L 10 KA 31/02

    Voraussetzungen des Anspruchs des Chefarztes einer Anästhesieabteilung auf

    Bei diesen Vorschriften handelt es sich um Besitzstandsschutzregelungen, in denen bislang inne gehabte rechtliche (§ 10 Abs. 2) und tatsächliche (§ 10 Abs. 3) Positionen über den 30.06.1997 hinaus zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung nach der Schmerztherapie-Vereinbarung 1997 berechtigen (Bayr. LSG, Urteil vom 25.04.2001 - L 12 KA 76/99).

    Sie sind angesichts des der Regelung zugrundeliegenden Gemeinwohlinteresses auch nicht unangemessen und unzumutbar (BSG, Urteil vom 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R - a.a.O.; Urteil vom 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R -, a.a.O.; Bayr. LSG vom 25.04.2001 - L 12 KA 76/99 -).

  • LSG Bayern, 25.04.2001 - L 12 KA 50/00

    Antrag eines Orthopäden auf Genehmigung zur Durchführung der ambulanten

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile vom 21. Februar 2001, Az.: L 12 Ka 64/99, vom 14. März 2001, Az.: L 12 Ka 13/00 und vom heutigen Tage, Az.: L 12 KA 76/99) regelt § 10 Abs. 2 der Schmerztherapie-Vereinbarung n.F. den Bestandsschutz desjenigen Arztes, der bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung eine Rechtsposition inne gehabt hat.

    Der Kläger erfüllt auch nicht die Voraussetzungen des § 3 der ab 1. Juli 1997 geltenden Schmerztherapie-Vereinbarung, insbesondere hat er keinen Nachweis einer 12- bzw. 6-monatigen Tätigkeit in dem in § 2 genannten fachgebietszugehörigen speziellen Untersuchungs- und Therapieverfahren in einer entsprechend qualifizierten interdisziplinären Fortbildungsstätte im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Schmerztherapie-Vereinbarung n.F. erbracht (dazu ausführlich: Urteil des Senats vom heutigen Tag, Az.: L 12 KA 76/99).

  • LSG Bayern, 04.08.2004 - L 12 KA 139/03

    Antrag auf Erweiterung des Praxisbudgets bzw. Zusatzbudgets im Zusammenhang mit

    Nur nebenbei sei darauf hingewiesen, dass die seit Dezember 1997 niedergelassene Klägerin erstmals den Antrag auf Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung mit Formularantrag vom 22. Dezember 1997 - eingegangen bei der Beklagten am 13. Januar 1998 - gestellt hat und sich das diesbezügliche Klagebegehren nach der am 1. Juli 1997 als Anlage 12 zum Arzt-/Ersatzkassenvertrag in Kraft getretenen Bestimmungen der Vereinbarung über die Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten (Schmerztherapie-Vereinbarung 1997) beurteilt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. April 2001, Az.: L 12 KA 76/99; die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des BSG vom 7. November 2001, Az.: B 6 KA 58/01 B zurückgewiesen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 11 KA 266/01

    Anspruch eines in freier Praxis niedergelassenen Vertragsarztes auf Teilnahme an

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25.04.2001 - Az L 12 KA 76/99 -, das mit den Beteiligten im Erörterungstermin besprochen worden ist, geht der Senat vielmehr davon aus, dass eine solche Fortbildungsstätte eine eigene Abteilung bzw. organisatorische Einheit besitzen muss, die für mehrere Fachgebiete für die Schmerzbehandlung zur Verfügung steht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 172/03
    Dies folgt daraus, dass § 3 Abs. 1 Nr. 2 eine "interdisziplinäre Stätte" fordert, also eine eigenständige organisatorische Einheit, in der konzentriert sowohl die diagnostischen als auch die therapeutischen Maßnahmen nach § 2 durchgeführt werden (Bayerisches LSG, Urteil vom 25. April 2001 - L 12 KA 76/99 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2004 - L 11 KA 170/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht