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   LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03   

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https://dejure.org/2007,24457
LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03 (https://dejure.org/2007,24457)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.04.2007 - L 12 KA 45/03 (https://dejure.org/2007,24457)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. April 2007 - L 12 KA 45/03 (https://dejure.org/2007,24457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Arztmittelregresses betreffend die Verordnung des Arzneimittels "Ney Tumorin"; Ausschluss von der Verordnungsfähigkeit aufgrund der zum Verordnungszeitpunkt gültigen Fassung der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    Aus Verfassungsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten eines Arzneimittels nur übernimmt, wenn dessen therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist (BVerfG v. 20. September 1991, SozR 3-2500 § 34 Nr. 1).

    Mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss v. 20. September 1991 (SozR 3-2500 § 34 Nr. 1) zum Verhältnis von Negativliste und Präparateübersichtsliste ist festzuhalten, dass die Ausschlusswirkung der AMUWV 1990 bereits aufgrund Inkrafttretens der Verordnung und nicht erst mit Erstellung der Übersicht eintritt.

  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    Im Urteil des BSG vom 16. November 1999 (BSGE 85, 132; medizinische Fußpflege) hat der gleiche Senat diskutiert, inwieweit die parallele Ausschlussregelungsbefugnisnorm in § 34 Abs. 4 SGB V von der in § 92 SGB V abzugrenzen sei.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    In seinem Urteil vom 10. Mai 2005 (B 1 KR 25/03 R, SozR 4-2500 § 34 Nr. 2; "Viagra") hat der 1. Senat des Bundessozialgericht ausgeführt, dass der Bundesausschuss nicht die Kompetenz habe, die Behandlung einzelner Erkrankungen von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen.
  • BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    Ihr kommt weder normative Wirkung , noch Verwaltungsakt- bzw. Allgemeinverfügungsqualität zu (BVerfG v. 25. Februar 1999 - 1BvR 1472/91 - NZS 1999, 338).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 452/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    In Abgrenzung dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14. März 2006 (1 BvR 452/06) ausgeführt, dass dieser Beschluss den Ausschluss einer neuen Behandlungsmethode und nicht die Anerkennung einer Behandlungsmethode als Therapiestandard im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V betrifft.
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - L 4 KA 27/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der Prüfgremien wegen unzulässiger

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    Im Ergebnis kann daher zum Verordnungszeitpunkt der Ausschluss nicht auf Ziff.17.1 m AMR in der damaligen Fassung (Organhydrolysate) gestützt werden (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2005, L 11 K 90/04; vgl. LSG Schleswig-Holstein vom 3. November 2004, L 4 KA 27/02 NZS 2005, 596 ff.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2007 - L 12 KA 45/03
    Eine Verordnungsfähigkeit ergibt sich auch nicht aus den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) aufgestellten Grundsätzen.
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