Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung durch Vertreter ohne Vertretungsgenehmigung; Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Abschlagszahlungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung durch Vertreter ohne Vertretungsgenehmigung; Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Abschlagszahlungen
- rechtsportal.de
SGB V § 98 ; BÄO § 6 Abs. 4 ; Ärzte-ZV § 32 Abs. 2
Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Versorgung durch Vertreter ohne Vertretungsgenehmigung; Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Abschlagszahlungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 25.04.2012 - S 21 KA 288/09
- LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94
Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen, …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
Die Abrechnung von Leistungen, die von einem Vertreter ohne Genehmigung gebracht worden seien, widerspräche dem Gebot der persönlichen Leistungserbringung (Hinweis auf Urteil des BSG vom 10.05.1995 - 6 RKa 30/94).Werden Leistungen durch einen nicht genehmigten Vertreter erbracht, steht dem Vertragsarzt insoweit kein Vergütungsanspruch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu (BSG, Urteil vom 10.05.1995, 6 RKa 30/94).
Bereicherungsrechtliche Grundsätze sind im Vertragsarztrecht bei Bezahlung vorschriftswidrig erbrachter und deshalb nicht vergütungsfähiger Leistungen nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 10.05.1995, 6 RKa 30/94, juris Rn. 16), zumal es sich vorliegend sogar nur um Vorschusszahlungen handelte.
- BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
In ständiger Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht rückwirkend zuerkannt werden kann (vgl. BSG, Urteil v. 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R - juris Rn. 11 ff., BSG, Beschluss vom 03.02.2010, B 6 KA 20/09 B mwN). - BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R
Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung - …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
Auch weitere - nicht auf der Ebene des Status angesiedelte - Genehmigungen, die zB an persönliche Qualifikationen anknüpfen und damit einhergehend zur Erbringung bestimmter Leistungen berechtigen, können nicht rückwirkend erteilt werden (vgl BSG SozR 3-1500 § 97 Nr. 3 S 5 f).
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 20/09 B
Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
In ständiger Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nicht rückwirkend zuerkannt werden kann (…vgl. BSG, Urteil v. 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R - juris Rn. 11 ff., BSG, Beschluss vom 03.02.2010, B 6 KA 20/09 B mwN). - LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 85/00
Honoraranspruch eines HNO (Hals-Nasen-Ohren)-Arztes gegen die Kassenärztliche …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
Das Wesen der Abschlagszahlungen als jederzeit aufrechenbarer und gegebenenfalls zurückzuzahlender Vorschuss sei nicht zu beanstanden (BayLSG, Urteil vom 21.11.2001, L 12 KA 85/00). - LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.1997 - L 5 Ka 41/96
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
Dabei hat der Vertragsarzt die Person des Vertreters namentlich zu benennen, da es sich um eine personengebundene Genehmigung handelt (…Bäune, Komm. zur Ärzte-ZV, § 32 Rdnr. 29 unter Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.1997, L 5 KA 41/96). - LSG Bayern, 21.11.2001 - L 12 KA 84/00
Überzahlung eines ärztlichen Honorars mittels Abschlagzahlung; Rückwirkende …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
Auch ein erteilter Honorarbescheid steht unter dem Vorbehalt eines vollständigen oder teilweisen Widerrufs und der Neufestsetzung des Honorars (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. November 2001 - L 12 KA 84/00 -, juris). - LSG Bayern, 20.11.2013 - L 12 KA 66/12
Vertrauensschutzgesichtspunkte stehen einer rückwirkenden Korrektur rechtswidrig …
Auszug aus LSG Bayern, 25.06.2014 - L 12 KA 122/12
§§ 13 bis 15 SGB I sind jedoch im Vertragsarztrecht nicht anwendbar, da die Beklagte, die Kassenärztliche Vereinigung, kein Leistungsträger im Sinne von § 12 SGB I ist (BayLSG, Urteil vom 20.11.2013, Az.: L 12 KA 66/12).