Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Erforderlichkeit einer Arbeitserlaubnis für den Einsatz türkischer Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Güterverkehr ; Stillhalteklausel; Möglichkeit der Befreiung von der Arbeitserlaubnispflicht für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern im Inland durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 10.02.1998 - S 10 AL 1161/96
- SG Nürnberg, 27.10.1998 - S 5 AL 673/97
- LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2000 - L 12 AL 1437/98
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R
- BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 76/00 R
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01
- EuGH, 21.10.2003 - C-317/01
- BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 65/03 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93
Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Damit sei für bereits zum Stichtag 30.09.1996 bzw 10.10.1996 bestehende Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10.03.1994 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) zu der Vorgängerbestimmung davon auszugehen, dass die bis zum 10.10.1996 gültige Fassung der Verordnung weiter anzuwenden sei.Das hat das BSG für einen Arbeitgeber in einem insofern vergleichbaren Fall schon festgestellt (BSG SozR 3-4210 § 9 Nr. 1).
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.03.1994 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) klargestellt, dass die Normänderung zum 01.09.1993 nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung hatte und eine materiell-rechtliche, einengende Modifizierung der bisherigen Vorschrift gebracht hat.
- BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22, vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).Legal sind eine Beschäftigung und der Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn Aufenthalt und Beschäftigung im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [Birden] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).
Denn der Begriff "ordnungsgemäße Beschäftigung" knüpft an das inländische Recht an (BVerwGE 98, 31 [34, 35]).
- EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22, vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).Der Beschluss 1/80 ARB beinhaltet einen weiteren durch die Art. 48, 49 und 50 EGV geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten (EuGH Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 [T.] Rdnrn 19, 20 = NVwZ 1997, 677).
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Ein anderes Verständnis würde auch gegen die Stillhaltklausel in Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei verstoßen, die - was der Europäische Gerichtshof in einem am 11.05.2000 ergangenen Urteil (Az: C-37/98) erneut bestätigt habe - unmittelbare Wirkung entfalte.So entfaltet auch die in Art. 13 ARB 1/80 enthaltene Stillhalteklausel zwischen den Mitgliedsstaaten unmittelbare Wirkung (EuGH, Urteil vom 11.05.2000, C-37/98, S., RdNr 49).
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Damit sollte ein wesentlicher Schritt der Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Türkei und der Mitgliedsstaaten herbeigeführt werden (EuGH Urteil vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 [S.] Rdnr 20 = NVwZ 1991 S 255). - EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Legal sind eine Beschäftigung und der Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn Aufenthalt und Beschäftigung im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [Birden] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).
- BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 65/03 R
Verbot der Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2000 - L 10 AL 392/98 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2000 - L 10 AL 392/98 - sowie die Urteile des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Oktober 1998 - S 5 AL 673/97 -, - S 5 AL 683/97 -, - S 5 AL 684/97 - und - S 5 AL 693/97 - aufzuheben und die Klagen abzuweisen.