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   LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19   

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https://dejure.org/2021,3993
LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19 (https://dejure.org/2021,3993)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.01.2021 - L 11 AS 802/19 (https://dejure.org/2021,3993)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - L 11 AS 802/19 (https://dejure.org/2021,3993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB I § 16; SGB II § 24 Abs 3 S. 1 Nr. 1, § 36, § 37 Abs. 1 S. 2; SGB X § 105, § 107; SGG § 100
    Grundsicherung für Areitscuhende: Antrag auf Bewilligung von Leistungen für Bedarfe der Erstausstattung einer Wohnung im Zusammenhang mit einem Umzug

  • rewis.io

    Grundsicherung für Areitscuhende: Antrag auf Bewilligung von Leistungen für Bedarfe der Erstausstattung einer Wohnung im Zusammenhang mit einem Umzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in der Entscheidung vom 23.05.2012 (B 14 AS 156/11 R) die Frage unbeantwortet gelassen, warum die Veränderung der örtlichen Zuständigkeit für die Beantragung einer Wohnungserstausstattung unbeachtlich bleiben solle.

    Weder aus § 24 Abs. 3 SGB II noch aus § 36 SGB II folgt zudem, dass es auf die Lage der auszustattenden Wohnung ankäme (so bereits zu § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a.F.: BSG, Urteil vom 23.05.2012 - B 14 AS 156/11 R - juris).

    Im Hinblick auf die Entscheidung des BSG im Urteil vom 23.05.2012 (B 14 AS 156/11 R) sieht der Senat die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit für die Wohnungserstausstattung bereits für geklärt an.

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Es handelt sich dabei um gesondert zu erbringende Leistungen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 SGB II), die einen eigenständigen, abtrennbaren Streitgegenstand darstellen, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen entschieden werden kann (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R - m.w.N. - juris).

    Über die Befriedigung der Bedürfnisse nach Schutz vor Witterung und einer Gelegenheit zum Schlafen durch eine Wohnung, soll auch die Unterbringung von Gegenständen aus dem persönlichen Lebensbereich sowie die Führung eines Haushalts ermöglichen werden, wobei allerdings nur eine angemessene Ausstattung berücksichtigt werden kann, die den grundlegenden Bedürfnissen genügt und im unteren Segment des Einrichtungsniveaus liegt (vgl. dazu insgesamt: BSG, Urteil vom 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R - m.w.N. - juris).

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Die Erstattung von Kosten bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Falle rechtswidriger Leistungsablehnung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens im Sozialrecht (BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R - m.w.N. - juris).
  • LSG Bayern, 11.12.2006 - L 11 B 544/06

    Bewilligung einer Erstausstattung für die zukünftige Wohnung eines Empfängers von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Auflage, § 24 Rn. 50; der Senat hat in seinem Beschluss vom 11.12.2006 - L 11 B 544/06 AS ER - juris - diese Frage im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht abschließend beantwortet, sondern darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Möbeln nicht bereits bei Antragstellung entstehen müsse, vielmehr auch erst im Zeitpunkt des Mietbeginns der neuen Wohnung entstehen könne, und für die Hauptsache darauf verwiesen, dass eine Auseinandersetzung mit der Regelung des § 36 SGB II und § 23 Abs. 6 SGB II a.F. notwendig sei).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 7 AS 34/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen zur Wahrnehmung des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Damit fehlt es an der von § 105 SGB X vorausgesetzten Gleichartigkeit der erbachten Sozialleistungen, denn eine nur darlehensweise Bewilligung der Leistung stellt ein aliud gegenüber der Gewährung einer Leistung als Zuschuss dar (vgl. dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2008 - L 7 AS 34/08 - m.w.N. - juris).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Die Frage des Anspruchs des Klägers auf Leistungen für eine Wohnungserstausstattung ist insoweit aber vorgreiflich für das Bestehen eines etwaigen Erstattungsanspruchs des Beigeladenen gegen den Beklagten, so dass auch der abhängige Anspruch auf Erstattung ohne Rücksicht auf dessen Beschwerdewert berufungsfähig ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R - Rn. 17 - juris; Wehrhahn in jurisPK-SGG, 1. Auflage, § 144 Rn. 11).
  • SG Stade, 23.08.2010 - S 17 AS 613/10

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Gewährung von Leistungen für die

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Im Rahmen der Wohnungserstausstattung ist aber der Zeitpunkt der Bedarfsentstehung nicht eindeutig erst dem Zeitraum nach erfolgtem Umzug zuzuordnen (so aber SG Berlin, Beschluss vom 01.12.2005 - S 96 AS 10358/05 ER; SG Stade, Beschluss vom 23.08.2010 - S 17 AS 613/10 ER - alle zitiert nach juris; ohne Begründung für die Zuständigkeit des Trägers am Zuzugsort: Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 11/2020, § 36 Rn. 214 und Breitkreuz in BeckOK-SGB II, Stand 12/2020, § 24 Rn. 19; differenzierender: von Boetticher in Münder/Geiger, SGB 11, 7.
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung für die Wohnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Der Kläger hat eine statthafte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) erhoben, denn ein Auswahlermessen in Bezug auf die Form der Leistungsgewährung (Sach- oder Geldleistung), das dem Beklagten nach § 24 Abs. 3 Satz 5 eingeräumt ist, kann nach der bereits erfolgten Ausstattung der Wohnung nicht mehr ausgeübt werden (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 10/09 R - juris).
  • SG Berlin, 01.12.2005 - S 96 AS 10358/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - zuständiger Leistungsträger für die

    Auszug aus LSG Bayern, 26.01.2021 - L 11 AS 802/19
    Im Rahmen der Wohnungserstausstattung ist aber der Zeitpunkt der Bedarfsentstehung nicht eindeutig erst dem Zeitraum nach erfolgtem Umzug zuzuordnen (so aber SG Berlin, Beschluss vom 01.12.2005 - S 96 AS 10358/05 ER; SG Stade, Beschluss vom 23.08.2010 - S 17 AS 613/10 ER - alle zitiert nach juris; ohne Begründung für die Zuständigkeit des Trägers am Zuzugsort: Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 11/2020, § 36 Rn. 214 und Breitkreuz in BeckOK-SGB II, Stand 12/2020, § 24 Rn. 19; differenzierender: von Boetticher in Münder/Geiger, SGB 11, 7.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - L 3 AS 320/21

    Zweckidentität von Leistungen - kongruente Leistungserbringung - Darlehen als

    Bei der Leistung einerseits als vollständiger Zuschuss und andererseits als teilweises Darlehen kann demnach nicht von einer für die Begründung eines Erstattungsanspruchs erforderlichen Gleichartigkeit der Leistungserbringung ausgegangen werden (vgl. Prange in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 3. Aufl., Stand 09. Januar 2024, § 103 Rn. 44; Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 11 AS 802/19 -, Rn. 31, und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - L 7 AS 34/08 -, Rn. 64, beide in juris).
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