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LSG Bayern, 26.02.2003 - L 2 U 10/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines Meniskusschadens eines Estrichlegers als Berufskrankheit; Vorliegen einer primären Meniskopathie; Fehlender Zusammenhang zwischen Meniskusschaden und der versicherter Tätigkeit; Mittelbare Verursachung eines Krankheitsbildes durch die berufliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 05.12.2001 - S 9 U 248/99
- LSG Bayern, 26.02.2003 - L 2 U 10/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2003 - L 2 U 10/02
Alle rechtserheblichen Tatsachen müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BSGE 45, 285).
- VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.778
Nachweis einer (primären) Meniskopathie als Berufskrankheit eines …
Die primäre Meniskopathie gilt als nachgewiesen, wenn anlässlich der ersten Feststellung einer Meniskusschädigung nennenswerte Knorpelschäden ausgeschlossen werden können (LSG München vom 26.02.2003 - L 2 U 10/02 - juris).