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   LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02   

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https://dejure.org/2004,20590
LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02 (https://dejure.org/2004,20590)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2004 - L 9 EG 69/02 (https://dejure.org/2004,20590)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - L 9 EG 69/02 (https://dejure.org/2004,20590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis für den Bezug von Erziehungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95

    Geltungsbereich des BErzGG

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02
    Die vorgelegte Bescheinigung über die vorläufige Erlaubnis gemäß § 69 Abs. 3 Ausländergesetz ist insoweit kein Titel im Sinne des § 1 BErzGG, welcher im Übrigen nur für die Zukunft wirkt, vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 Seite 89 m.w.N. Das SG hat schließlich mit Recht darauf hingewiesen, dass sich hinsichtlich der Fallgestaltungen nichts anderes ergibt, in denen ein Aufenthaltstitel nur in bestimmten Zeiträumen nicht gegeben ist (Lückenfälle), vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 S.87.
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02
    § 1 Abs. 1a des Gesetzes in der hier anzuwendenden Fassung ist nach der Rechtsprechung des BSG mit dem Grundgesetz vereinbar, insbesondere mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, verstößt auch nicht gegen vorrangiges zwischen- oder überstaatliches Recht, vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 16.
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02
    Die vorgelegte Bescheinigung über die vorläufige Erlaubnis gemäß § 69 Abs. 3 Ausländergesetz ist insoweit kein Titel im Sinne des § 1 BErzGG, welcher im Übrigen nur für die Zukunft wirkt, vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 Seite 89 m.w.N. Das SG hat schließlich mit Recht darauf hingewiesen, dass sich hinsichtlich der Fallgestaltungen nichts anderes ergibt, in denen ein Aufenthaltstitel nur in bestimmten Zeiträumen nicht gegeben ist (Lückenfälle), vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 S.87.
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 7/01 R

    Erziehungsgeld - iranische Staatsangehörige - Aufenthaltstitel - Flüchtling -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02
    Das Erfordernis einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis gilt mit dem BSG, vgl. Urteil vom 29.01.2002, B 10 EG 7/01 R, selbst dann, wenn die Klägerin dem Personenkreis der anerkannten Asylberechtigten angehören würde.
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02
    Mit der Rechtsprechung des BSG, SozR 3-7833 § 1 Nr. 18, ist bei Ausländern grundsätzlich ein qualifizierter Aufenthaltstitel zu fordern.
  • EuGH, 11.10.2001 - C-95/99

    STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02
    Wie der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.10.2001, C-95/99, ausgeführt hat, können Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, die von der vorbezeichneten Verordnung gewährten Rechte nicht geltend machen, wenn sie sich in einer Situation befinden, die mit keinem Element über die Grenzen dieses Mitgliedstaates hinausweist.
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