Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 129/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Altenhilfe - kein monatlicher Pauschbetrag für Veranstaltungsbesuche - Maßnahmen der kommunalen Altenpolitik - Befriedigung kultureller Bedürfnisse als Bestandteil des Regelsatzes - keine abweichende Festlegung des Regelsatzes wegen unabweisbarem Bedarf - ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von monatlichen Pauschbeträgen für den Besuch kultureller Veranstaltungen im Rahmen der Sozialhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von monatlichen Pauschbeträgen für den Besuch kultureller Veranstaltungen im Rahmen der Sozialhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 28.11.2008 - S 46 SO 540/07
- LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 129/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 129/09
Nach der als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) bekannt gegebenen Geschäftsanweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden, Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion, Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern (regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten) und nur im besonderen Einzelfall Kosten für Nachhilfeunterricht bei einem besonderen Anlass (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). - BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94
Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an …
Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 129/09
Derartiges wird von der Rechtsprechung zu Recht nur in besonderen Fallgruppen anerkannt, wie z.B. besondere Fahrtkosten für den Besuch des inhaftierten Ehemannes oder die in Ausübung des Umgangsrechts mit Kindern durch einen nicht sorgeberechtigten Elternteil entstehen (BVerwG FEVS 46, 89, 92).
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 7 SO 1474/15
Sozialhilfe - Altenhilfe - Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss - …
Leistungen nach § 71 SGB XII sind gegenüber anderen Leistungen nach dem SGB XII subsidiär, d.h. nachrangig (Hessisches LSG…, Urteil vom 8. März 2013 - L 9 SO 52/10 - juris Rdnr. 18; Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Februar 2010 - L 8 SO 129/09 - juris Rdnr. 19;… Kaiser in Beck´scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 71 SGB XII Rdnr. 1;… H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 71 Rdnr. 8; Schlette in Hauck/Noftz, § 71 SGB XII Rdnrn. 1 und 3;… Sehmsdorf in jurisPK-SGB XII, § 71 Rdnr. 14). - VG Düsseldorf, 22.12.2011 - 26 K 816/11
Beamte unerlaubte Handlung Pfändung Pfändungsverfügung Pfändungsschutz …
Derartiges wird von der Rechtsprechung zu Recht nur in besonderen Fallgruppen anerkannt, wie z.B. besondere Fahrtkosten für den Besuch des inhaftierten Ehemannes oder die in Ausübung des Umgangsrechts mit Kindern durch einen nicht sorgeberechtigten Elternteil entstehen, Bayerisches LSG, Urteil vom 26.02.2010 - L 8 SO 129/09 - FEVS 62, 117. - LSG Hessen, 08.03.2013 - L 9 SO 52/10
Sozialhilfe - Altenhilfe - Kosten der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen - …
Dazu hat der Gesetzgeber die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit geschaffen, die der Kläger auch bezieht (so auch LSG Bayern, Urteil vom 26. Februar 2010 - L 8 SO 129/09 - juris). - LSG Bayern, 20.08.2014 - L 8 SO 47/14
Isolierter Antrag, kostenaufwändige Ernährung, Beschränkung des …
Dies bedeutet, dass ein Anspruch besteht, wenn ein spezifisch altersbedingter Bedarf geltend gemacht wird, also ein solcher, der unmittelbar auf dem Lebensalter und nicht auf einer im Alter auftretenden wirtschaftlichen Notlage beruht (Urteil des Senats vom 26.02.2010, L 8 SO 129/09, Rn. 21 bei "juris").