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   LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11   

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https://dejure.org/2013,12523
LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11 (https://dejure.org/2013,12523)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2013 - L 1 R 407/11 (https://dejure.org/2013,12523)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - L 1 R 407/11 (https://dejure.org/2013,12523)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Dieses habe in seinen Entscheidungen vom 26. Juli 2007 (Az.: 1 BvR 824/03 und 1 BvR 12 47/07) eindeutig festgestellt, dass mit der Rentennullrunde 2004 das Ende der zumutbaren Eingriffe bei den Rentenanpassungen erreicht sei.

    Gesetzliche Maßnahmen, die der Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dienen, müssen allerdings von einem gewichtigen öffentlichen Interesse getragen und verhältnismäßig sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 in juris, m.w.N.).

    In dem dem Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03 zur Entscheidung vorliegenden Fall beruhte die Nichterhöhung der Renten zum 1. Juli 2004 (und die Beschränkung der Rentenanpassung im Jahr 2000 auf einen Inflationsausgleich) auf einem spezialgesetzlichen Außerkraftsetzen der Vorschriften zur Anpassung des aktuellen Rentenwerts, nach denen sich eine (umfangreichere) Rentenerhöhung ergeben hätte.

    Schließlich ist auch nicht der Fall gegeben, dass für die zwangsweise erbrachten Beiträge im Versicherungsfall keine adäquaten Versicherungsleistungen mehr erbracht und die erreichten Ansprüche substantiell entwertet worden sind (vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 KN 8/11

    Bundeszuschuss; Eigentum; Inflation; Kaufkraft; Rente; Rentenanpassung;

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Das Grundgesetz enthält keine ausdrücklichen Vorgaben über die Berechnung der Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und des für diese zur Verfügung zu stellenden Finanzvolumens (vgl. LSG-Akte Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auch den Rentenbeziehern einen maßvollen Kaufkraftverlust zumutet (vgl. LSB Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, L 2 KN 8/11).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rdn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).

    Darüber hinaus wird auch durch das Eigentumsrecht in Art. 17 der Charta kein umfangreicherer Schutz vermittelt als durch Art. 14 GG (so zutreffend LSB Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Die für die Jahre 2009 bis 2012 ergangenen Rentenanpassungsmitteilungen wurden nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil v. 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R m.w.N.).

    Damit unterfällt das Stammrecht auf Rente im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB VI ebenso dem Eigentumsschutz wie der Anspruch auf jeden hieraus entstehenden monatlichen Einzelanspruch (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R).

    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Durch die stufenweise Einführung des Altersvorsorgefaktors verbunden mit dem Ausbau der finanziellen Förderung der privaten Altersvorsorge gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, die Auswirkungen des Abschlags durch entsprechende private Altersvorsorge abzumildern (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2009, B 12 R 1/07 R).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rdn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft ist verfassungsrechtlich nicht im einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen (BSG, Urteil vom 29. Januar 1998, Az. B 12 KR 35/95, in juris).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 48/05 R

    Rentenanpassung durch die Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Ein kontinuierlicher, regelhafter Wertanstieg ist nicht garantiert; die Klägerin hat insoweit auch keinen gegen den Deutschen Bundestag gerichteten Anspruch auf bestimmte Gesetzgebung oder deren Unterlassung (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2007, Az. B 4 RA 48/05 R, in juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Dabei kann der Gesetzgeber auch nicht darauf verwiesen werden, dass bei anderen Maßnahmen - etwa der finanziellen Belastung einer anderen Bevölkerungsgruppe oder der Steuererhöhung zur Erhöhung des Bundeszuschusses - die Einführung rentenerhöhungsdämpfender Maßnahmen nicht erforderlich gewesen wäre; die Folgenabschätzung solcher anderer Maßnahmen (z.B. Verteuerung des Faktors Arbeit, Wegfall versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsdefizit, internationale Wettbewerbsfähigkeit) unterfällt der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2008, Az. B 13 R 13/08 R, in juris).
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rdn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2013 - L 1 R 407/11
    Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (BVerfGE 75, 78; 76, 220) angesichts der zu erwartenden weiter steigenden Lebenserwartung und damit der verlängerten durchschnittlichen Rentenbezugsdauer die Einführung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils als geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ansehen, um das Ziel der langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen.
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • VG Freiburg, 20.02.2018 - 5 K 4853/16

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen über die beamtenrechtlichen

    Diese Unterscheidung ist nicht willkürlich, sondern knüpft an historische Entwicklungen an (vgl. BayLSG, Urteil vom 26.02.2013 - L 1 R 407/11 -, juris, Rn. 30).
  • VG Cottbus, 05.05.2023 - 9 K 945/18
    Die Altersversorgungssysteme in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenversorgung unterscheiden sich in mannigfaltiger Hinsicht und dies nicht nur zu Gunsten der Beamten (vgl. BayLSG, Urteil vom 26. Februar 2013 - L 1 R 407/11 - juris Rn. 30).
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