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   LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14   

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https://dejure.org/2015,7309
LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14 (https://dejure.org/2015,7309)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2015 - L 17 U 248/14 (https://dejure.org/2015,7309)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - L 17 U 248/14 (https://dejure.org/2015,7309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Arbeitsunfalls; Begriff des Beschäftigten; Sog. "Wie-Beschäftigter"; Abgrenzung zu einer unternehmerähnlichen Tätigkeit; Versicherungsschutz in der der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Klage potentiell Haftungsbeschränkter; Beurteilung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Pferdebetreuung - Voraussetzungen des UV-Schutzes - Beschäftigungsverhältnis - persönliche Abhängigkeit und Eingliederung - "Wie-Beschäftigung" - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Klagebefugnis potenziell Haftungsbeschränkter gegenüber UV-Träger - Prozessstandschaft

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Pferdebetreuung - Voraussetzungen des UV-Schutzes - Beschäftigungsverhältnis - persönliche Abhängigkeit und Eingliederung - "Wie-Beschäftigung" - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Klagebefugnis potenziell Haftungsbeschränkter gegenüber UV-Träger - Prozessstandschaft

  • rewis.io

    Versicherungsschutz, Arbeitsunfälle, Klägers, Landessozialgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz in der der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Klage potentiell Haftungsbeschränkter; Beurteilung der Betreuung und Versorgung eines Pferdes als unternehmerähnliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei so genannter "Wie-Beschäftigung"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Es handelt sich um eine Verfahrens bzw. Prozessstandskraft (Anschluss an BSG vom 29.11.2011, B 2 U 27/10 R Rn 19).

    Es handelt sich um eine Verfahrens- bzw. Prozessstandschaft (BSG vom 29.11.2011, B 2 U 27/10 R Rn 19).

    Es genügt, dass sie sich auf diese Haftungsbeschränkung berufen (BSG Urt. v. 29.11.2011, B 2 U 27/10 R Rn. 18, 19).

    Der Fall, dass außer dem kostenrechtlich nicht begünstigten Beteiligten, hier den Klägern, noch ein weiterer, potenziell zum Kreis der Versicherten zählender Beteiligter, hier die Beigeladene, Rechtsmittel einlegt - in einem solchen Fall würde für alle Beteiligten des betreffenden Rechtszugs einheitlich das Kostenregime der §§ 184 bis 195 SGG gelten, BSG vom 29.05.2006, B 2 U 391/05 B juris Rn 18; BSG vom 29.11.2011, B 2 U 27/10 R juris Rn 32 - liegt nicht vor, so dass unter keinem Gesichtspunkt Gerichtskostenfreiheit in Betracht kommt.

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung beruhen (st.Rspr: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).

    Auf das Fehlen einer direkten Bezahlung in Geld kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R juris Rn 17 mwN).

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Da weder die Kläger noch die beklagte Berufsgenossenschaft zu dem Personenkreis des § 183 SGG gehören, liegt bei der gebotenen isolierten Betrachtung nur dieser Beteiligter ein Anwendungsfall des § 197a SGG vor (BSG, Beschluss vom 29.05.2006, B 2 U 391/05 B, SozR 4-1500 § 193 Nr. 3, SozR 4-1500 § 197a Nr. 3, Rn 15).

    Der Fall, dass außer dem kostenrechtlich nicht begünstigten Beteiligten, hier den Klägern, noch ein weiterer, potenziell zum Kreis der Versicherten zählender Beteiligter, hier die Beigeladene, Rechtsmittel einlegt - in einem solchen Fall würde für alle Beteiligten des betreffenden Rechtszugs einheitlich das Kostenregime der §§ 184 bis 195 SGG gelten, BSG vom 29.05.2006, B 2 U 391/05 B juris Rn 18; BSG vom 29.11.2011, B 2 U 27/10 R juris Rn 32 - liegt nicht vor, so dass unter keinem Gesichtspunkt Gerichtskostenfreiheit in Betracht kommt.

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung beruhen (st.Rspr: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 38/76

    Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Maßgebend ist vielmehr das sich aus der tatsächlichen Gestaltung der Beziehungen ergebende Gesamtbild (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 20.01.1977, 8 RU 38/76 juris Rn 8).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder einem Unternehmer ausgeübt wurde ( BSG vom 17.03.1992, 2 RU 22/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 - Kfz-Mechaniker).
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung beruhen (st.Rspr: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 20/93

    Unfallversicherungschutz - Rennreiter

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    So braucht bei einer Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen nicht vorzuliegen, und für ein Unternehmen ist weder ein Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 10.03.1994, 2 RU 20/93; vgl. auch BSG, Urteil vom 27.10.1987, 2 RU 9/87).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 17 U 350/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung beruhen (st.Rspr: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2015 - L 17 U 248/14
    So braucht bei einer Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 SGB VII eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen nicht vorzuliegen, und für ein Unternehmen ist weder ein Geschäftsbetrieb noch eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 10.03.1994, 2 RU 20/93; vgl. auch BSG, Urteil vom 27.10.1987, 2 RU 9/87).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Dementsprechend ist der Senat davon ausgegangen, dass die Verfolgung des Anspruchs eines Versicherten auf Feststellung eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber als Prozessstandschafter gemäß § 109 SGB VII (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - BSGE 109, 285 = SozR 4-2700 § 109 Nr. 1, RdNr 31; Bayerisches LSG vom 26.2.2015 - L 17 U 248/14 - UV-Recht Aktuell 2015, 592; aA LSG Berlin-Brandenburg vom 24.9.2008 - L 31 U 467/08 - UV-Recht Aktuell 2008, 1481 und vom 18.12.2008 - L 31 U 479/08 - UV-Recht Aktuell 2009, 323) nicht zu dessen Kostenprivilegierung iS des § 183 SGG führt.
  • LSG Bayern, 12.09.2016 - L 2 U 221/15

    Arbeitsunfall oder familiäre Gefälligkeit - Haftungsausschluss -

    Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als arbeitnehmerähnlicher Wie-Beschäftigter und einer unternehmerähnlichen Tätigkeit ist in Anlehnung an die Abgrenzung zwischen Beschäftigtem und Unternehmer vorzunehmen (vgl. hierzu BSG vom 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R - Juris RdNr. 16; BSG vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - Juris RdNr.17; BayLSG im Urteil vom 26.02.2015 - L 17 U 248/14 -Juris RdNr. 26).

    Dabei ist zu beachten, dass bei einer Tätigkeit als Wie-Beschäftigter i. S. v. § 2 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht alle Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses und bei einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht alle Merkmale eines Unternehmers erfüllt sein müssen; entscheidend ist vielmehr, ob nach dem Gesamtbild die Tätigkeit wie von einem Beschäftigten oder wie von einem Unternehmer ausgeübt wurde (vgl. BSG vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R - Juris RdNr.17; BayLSG im Urteil vom 26.02.2015 - L 17 U 248/14 - Juris RdNr. 26).

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