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   LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01   

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https://dejure.org/2003,19813
LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01 (https://dejure.org/2003,19813)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.05.2003 - L 9 AL 291/01 (https://dejure.org/2003,19813)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - L 9 AL 291/01 (https://dejure.org/2003,19813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes; Pauschale Erhöhung der Arbeitslosengeldes um 10 %; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsvorschrift des § 434c SGB III; Pauschalierte, typisierende Regelungen zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand; Berücksichtigung einmal gezahlter ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01
    Wie das BSG in zwei Entscheidungen vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und vom 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, dargelegt hat, die zwar keinen dem streitgegenständlichen Verfahren vergleichbaren Sachverhalt betreffen, handelt es sich bei der Vorschrift des § 434 c SGB III um eine pauschalierende und typisierende Regelung, die, auch soweit sie in Einzelfällen mit Härten verbunden sein mag, als notwendig und damit als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, vgl. …

    Das BVerfG hat mithin eine rückwirkende Korrektur nur für nicht bestandskräftige Altfälle angeordnet, vgl. BSG vom 25.03.2003, a.a.O. Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des Verfassungsgerichts im Sinne eines Rechtsfolgen-Managements, vgl. BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S.42, hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung BSG, Urteil vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R) - Vorschrift des § 434 c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.

    § 434 c Abs. 1 SGB III stellt damit eine spezielle Übergangsvorschrift dar, soweit es um die Korrektur des BE wegen nicht berücksichtigter Einmalzahlungen für die Zeit vom 1. Januar 1997 mit 31. Dezember 2000 geht; diese spezielle Regelung geht den allgemeinen Regelungen der §§ 44, 48 SGB X gemäß § 37 SGB I vor, vgl. BSG vom 25.03.2003, a.a.O..

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen und

    Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01
    Wie das BSG in zwei Entscheidungen vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und vom 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, dargelegt hat, die zwar keinen dem streitgegenständlichen Verfahren vergleichbaren Sachverhalt betreffen, handelt es sich bei der Vorschrift des § 434 c SGB III um eine pauschalierende und typisierende Regelung, die, auch soweit sie in Einzelfällen mit Härten verbunden sein mag, als notwendig und damit als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, vgl. …

    Das BVerfG hat mithin eine rückwirkende Korrektur nur für nicht bestandskräftige Altfälle angeordnet, vgl. BSG vom 25.03.2003, a.a.O. Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des Verfassungsgerichts im Sinne eines Rechtsfolgen-Managements, vgl. BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S.42, hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung BSG, Urteil vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R) - Vorschrift des § 434 c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01
    Das BVerfG hat mithin eine rückwirkende Korrektur nur für nicht bestandskräftige Altfälle angeordnet, vgl. BSG vom 25.03.2003, a.a.O. Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des Verfassungsgerichts im Sinne eines Rechtsfolgen-Managements, vgl. BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S.42, hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung BSG, Urteil vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R) - Vorschrift des § 434 c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.
  • LSG Bayern, 28.04.2005 - L 9 AL 151/03

    Anspruch auf Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes; Berücksichtigung

    Der Senat verweist im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich auf die Entscheidungen des BSG vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, sowie auf sein Urteil vom 26.05.2003, L 9 AL 291/01, insbesondere auf S.8 mit 12.
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