Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufungsfähigkeit von Feststellungen, die in der Vergangenheit liegen; Arbeitsgenehmigungsfreiheit der Fahrertätigkeit eines türkischen Fahrers im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf dem deutschen Teilstück seiner Frachtfahrt ; Stillhalteklausel für türkische ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 01.03.2000 - S 13 AL 387/97
- LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
- BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 32/01 R
- EuGH, 12.02.2004 - C-427/01
- EuGH - C-427/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T ..." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).Legal sind Beschäftigung und Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn diese im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [B ...] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).
Denn der Begriff "ordnungsgemäße Beschäftigung" knüpft an das inländische Recht an (BVerwGE 98, 31 [34, 35]).
- BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93
Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Das Urteil des BSG vom 10.03.1994, Az: 7 RAr 44/93 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), auf das die Gegenseite abstelle, sei für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.Das hat das BSG für einen Arbeitgeber in einem insofern vergleichbaren Fall schon festgestellt (BSG SozR 3-4210 § 9 Nr. 1 S 2).
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.03.1994 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) klargestellt, dass die Normänderung zum 01.09.1993 nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung hatte und eine materiell-rechtliche, einengende Modifizierung der bisherigen Vorschrift gebracht hat.
- EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T ..." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).Der Beschluss 1/80 ARB beinhaltet einen weiteren durch die Art. 48, 49 und 50 EGV geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten (EuGH Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 [T ...] Rdnrn 19, 20 = NVwZ 1997, 677).
- EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Legal sind Beschäftigung und Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn diese im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [B ...] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]). - EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Damit sollte ein wesentlicher Schritt der Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Türkei und der Mitgliedsstaaten herbeigeführt werden (EuGH Urteil vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 [S ...] Rdnr 20 = NVwZ 1991 S 255). - BVerwG, 04.09.1998 - 11 B 36.98
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Verfahrensakte des Senats, auf die weiteren Akten des Senats L 11 B 36/98 Al und L 11 B 208/97.AL-VR sowie die Akten des Sozialgerichts Nürnberg (S 13 Al 387/97 und S 13 VR 116/97 Al 98) und die Akte der Beklagten, deren Inhalte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, verwiesen. - EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
So entfaltet auch die in Art. 13 ARB 1/80 enthaltene Stillhalteklausel zwischen den Mitgliedsstaaten unmittelbare Wirkung (EuGH, Urteil vom 11.05.2000, C-37/98, Savas, RdNr 49).