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   LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00   

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https://dejure.org/2000,15283
LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00 (https://dejure.org/2000,15283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.07.2000 - L 11 AL 117/00 (https://dejure.org/2000,15283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 117/00 (https://dejure.org/2000,15283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsfähigkeit von Feststellungen, die in der Vergangenheit liegen; Arbeitsgenehmigungsfreiheit der Fahrertätigkeit eines türkischen Fahrers im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf dem deutschen Teilstück seiner Frachtfahrt ; Stillhalteklausel für türkische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T ..." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).

    Legal sind Beschäftigung und Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn diese im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [B ...] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).

    Denn der Begriff "ordnungsgemäße Beschäftigung" knüpft an das inländische Recht an (BVerwGE 98, 31 [34, 35]).

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 44/93

    Arbeitserlaubnis - Fahrendes Personal - Grenzüberschreitender Verkehr

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    Das Urteil des BSG vom 10.03.1994, Az: 7 RAr 44/93 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1), auf das die Gegenseite abstelle, sei für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Das hat das BSG für einen Arbeitgeber in einem insofern vergleichbaren Fall schon festgestellt (BSG SozR 3-4210 § 9 Nr. 1 S 2).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 10.03.1994 (SozR 3-4210 § 9 Nr. 1) klargestellt, dass die Normänderung zum 01.09.1993 nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung hatte und eine materiell-rechtliche, einengende Modifizierung der bisherigen Vorschrift gebracht hat.

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass einige Bestimmungen des ARB 1/80 unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht sind und sich ein türkischer Arbeitnehmer unmittelbar darauf berufen kann (zB im Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/75 "T ..." in NVwZ 1997 S 677 RdNr 15 bis 18, 22; vgl auch BVerwGE 98, 31 [33]).

    Der Beschluss 1/80 ARB beinhaltet einen weiteren durch die Art. 48, 49 und 50 EGV geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen der Türkei und den Mitgliedsstaaten (EuGH Urteil vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 [T ...] Rdnrn 19, 20 = NVwZ 1997, 677).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    Legal sind Beschäftigung und Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates, wenn diese im Einklang mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Mitgliedsstaates erfolgen (EuGH Urteil vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 [B ...] Rdnrn 50, 51, 52 = NVwZ 1999, 1099; BVerwGE 98, 31 [34]).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    Damit sollte ein wesentlicher Schritt der Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Türkei und der Mitgliedsstaaten herbeigeführt werden (EuGH Urteil vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 [S ...] Rdnr 20 = NVwZ 1991 S 255).
  • BVerwG, 04.09.1998 - 11 B 36.98
    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Verfahrensakte des Senats, auf die weiteren Akten des Senats L 11 B 36/98 Al und L 11 B 208/97.AL-VR sowie die Akten des Sozialgerichts Nürnberg (S 13 Al 387/97 und S 13 VR 116/97 Al 98) und die Akte der Beklagten, deren Inhalte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, verwiesen.
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
    So entfaltet auch die in Art. 13 ARB 1/80 enthaltene Stillhalteklausel zwischen den Mitgliedsstaaten unmittelbare Wirkung (EuGH, Urteil vom 11.05.2000, C-37/98, Savas, RdNr 49).
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