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   LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04   

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https://dejure.org/2007,25160
LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04 (https://dejure.org/2007,25160)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2007 - L 3 U 137/04 (https://dejure.org/2007,25160)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2007 - L 3 U 137/04 (https://dejure.org/2007,25160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenanspruch eines Versicherten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls um mehr als 20 % über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus; Übertragbarkeit der Grundsätze der unfallrechtlichen Kausalitätslehre auf die ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztenrente - haftungsausfüllende Kausalität - posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge - Bewertung einer psychischen Anlage" - Gelegenheitsursache - keine ausnahmslose Begrenzung psychischer Erkrankungen auf 2 Jahre nach dem Unfall - Höhe der MdE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Die vorstehend dargelegten Grundsätze der unfallrechtlichen Kausalitätslehre gelten auch bei der schwierigen Zusammenhangsbeurteilung psychischer Reaktionen auf Arbeitsunfälle (vgl. dazu BSGE 18, 173, 177; 19, 275, 278; Urteil vom 31.01.1989, Az.: 2 RU 17/88).

    Es darf also nicht allein darauf abgestellt werden, wie ein "normaler" Verletzter reagiert hätte (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006, Az.: B 2 U 1/05 R; BSGE 18, 173, 176; BSGE 11, 50, 53; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Rdnr. 397 mwN, Hauck/Noftz/Keller, Sozialgesetzbuch SGB VII, § 8 Rdnr.325).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Geltendmachung außergewöhnlicher psychoreaktiver Störungen als Unfallfolge zu prüfen, ob selbst dann, wenn der Unfall eine rechtlich wesentliche Teilursache der psychischen Reaktion war, auch der weitere Verlauf der Erkrankung noch rechtlich wesentlich auf das Ereignis zurückzuführen ist oder nicht andere Ursachen so sehr in den Vordergrund getreten sind, dass sie für das fortbestehende Krankheitsbild als rechtlich allein ursächlich anzusehen sind (BSG, Urteil vom 18.12.1962 = BSGE 18, 173, 177).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Hierbei sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die sogenannten MdE-Erfahrungswerte zu berücksichtigen, die allgemeine Erfahrungssätze darstellen und in der Regel die Basis für einen Vorschlag bilden, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, wobei ihnen nicht der Rechtscharakter einer gesetzlichen Norm zukommt (BSG, Urteil vom 02.05.2001, Az.: B 2 U 24/00 R).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Es darf also nicht allein darauf abgestellt werden, wie ein "normaler" Verletzter reagiert hätte (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006, Az.: B 2 U 1/05 R; BSGE 18, 173, 176; BSGE 11, 50, 53; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Rdnr. 397 mwN, Hauck/Noftz/Keller, Sozialgesetzbuch SGB VII, § 8 Rdnr.325).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Vielmehr ist u.a. zu prüfen, ob das Unfallereignis und seine organischen Auswirkungen ihrer Eigenart und Stärke nach unersetzlich, das heißt z.B. nicht mit anderen alltäglich vorkommenden Ereignissen austauschbar sind oder ob eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den psychischen Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl. BSGE 62, 220, 222f; BSGE 94, 269).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 39.59
    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Klingen unfall- oder schädigungsbedingte Gesundheitsstörungen ab, treten aber neue, davon unabhängige Leiden auf, die die gleichen Symptome aufweisen wie die früher bestehenden Verletzungsfolgen, wird von einem "Verschieben der Wesensgrundlage" (Wechsel der Ursache) eines Leidens gesprochen (vgl. BSGE 13, 89 = SozR Nr. 9 zu § 62 BVG = NJW 1961, 284; vgl. Wiesner in von Wulffen, SGB X, § 48 Rdnr.13).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Vielmehr ist u.a. zu prüfen, ob das Unfallereignis und seine organischen Auswirkungen ihrer Eigenart und Stärke nach unersetzlich, das heißt z.B. nicht mit anderen alltäglich vorkommenden Ereignissen austauschbar sind oder ob eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den psychischen Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl. BSGE 62, 220, 222f; BSGE 94, 269).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

  • BSG, 18.10.1960 - 11 RV 52/60

    Keine Zurücknahme eines bindend gewordenen Bescheides über Einordnung eines

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