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   LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11   

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LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11 (https://dejure.org/2013,35877)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.09.2013 - L 18 U 138/11 (https://dejure.org/2013,35877)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. September 2013 - L 18 U 138/11 (https://dejure.org/2013,35877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für in Anspruch genommene Betriebshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Gewerblicher Arbeitsunfall eines landwirtschaftlichen Unternehmers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Leistung von Betriebshilfe - "gewerblicher" Arbeitsunfall - landwirtschaftlicher Unternehmer - Vorrang der Leistungen des SGB VII vor SGB V bei Arbeitsunfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten für in Anspruch genommene Betriebshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nebenerwerbslandwirt und Arbeitsunfall - Keine Betriebshilfe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall eines Lagerarbeiters - Die Berufsgenossenschaft muss dem verletzten Nebenerwerbslandwirt keinen Betriebshelfer zur Seite stellen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Keine Betriebshilfe bei Arbeitsunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 13/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Der Kläger erhält von der Beklagten Verletztengeld als Entgeltersatzleistung wegen seines Arbeitsunfalls vom 22.07.2009, so dass auf die Entgeltersatzleistung Krankengeld kein Anspruch besteht (vgl. zur Rechtsnatur von Verletztengeld und Krankengeld als Entgeltersatzleistung BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 1/08 R juris Rn 19, 27; vom 19.12.1974, 8 RU 18/74 juris LS 2 zum Verletztengeld; vom 12.03.2013, B 1 KR 17/12 R juris Rn 13 ff: zum Ausschluss von Krankengeld gemäß § 11 Abs. 5 SGB V - vormals § 11 Abs. 4 SGB V - bei Bezug von Verletztengeld BSG, Urteil vom 25.06.2002, B 1 KR 13/01 R).

    So wurde insbesondere bei der Novellierung vom 26.03.2007 (Art. 1 Nr. 7b Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse vom 26.03.2007, BGBl 1, 378), mit welcher der frühere § 11 Abs. 4 unverändert als § 11 Abs. 5 SGB V übernommen wurde, durch den Gesetzgeber keine Notwendigkeit gesehen, die Bestimmung zu ändern, obwohl mittlerweile ab der noch darzulegenden Änderung in der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.06.2002, B 1 KR 13/01 R) Ausnahmen bei der Anwendung des Anspruchsausschlusses nach § 11 Abs. 5 SGB V durch die Rechtsprechung nicht mehr gemacht werden.

    Ausreichend ist, wenn eine anderweitige, der ausgeschlossenen Leistung adäquate soziale Absicherung besteht (BSG, Urteil vom 25.06.2002, aaO, juris Rn 18 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 09.11.1988, 1 BvL 22/84).

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Die verfassungskonforme Auslegung ist geboten, wenn bei der gerichtlichen Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen möglich sind, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (BVerfG vom 09.08.1978, 2 BvR 831/76; vom 08.04.1998, 1 BvL 16/90; vom 22.04.2004, 1 BvR 1372/98 jeweils mwN).

    Im Interesse der Normerhaltung ist es geboten, in den von der Verfassung gezogenen Grenzen das Maximum dessen zu erhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (BVerfG vom 09.08.1978, 2 BvR 831/76 juris Rn 26).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG vom 2.10.1985, 1 BvL 44/83 juris Rn 56 mwN; vom 11.06.1980, 1 PBvU 1/79; vom 30.06.1964, 1 BvL 16/62, 1 BvL 17/62, 1 BvL 18/62, 1 BvL 20/62).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Dann verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt (st. Rspr., vgl. z.B. BVerfG vom 30.08.2010, 1 BvR 1631/08 juris Rn 61 mwN).
  • BVerfG, 22.04.2004 - 1 BvR 1372/98

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht sog. Bestandsbäuerinnen in der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Die verfassungskonforme Auslegung ist geboten, wenn bei der gerichtlichen Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen möglich sind, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (BVerfG vom 09.08.1978, 2 BvR 831/76; vom 08.04.1998, 1 BvL 16/90; vom 22.04.2004, 1 BvR 1372/98 jeweils mwN).
  • BSG, 30.06.1964 - 3 RK 7/61
    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    § 75 Abs. 5 SGG eröffnet den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, in allen Fällen, in denen gegen einen in Wahrheit nicht passiv legitimierten Versicherungsträger Klage erhoben worden ist, den tatsächlich leistungsverpflichteten, aber nicht verklagten Versicherungsträger nach Beiladung zu verurteilen, ohne dass dadurch eine Klageänderung vorgenommen oder bewirkt würde (BSG, Urteil vom 30.06.1964, 3 RK 7/61).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 1/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - abweichende Zahlung und

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Der Kläger erhält von der Beklagten Verletztengeld als Entgeltersatzleistung wegen seines Arbeitsunfalls vom 22.07.2009, so dass auf die Entgeltersatzleistung Krankengeld kein Anspruch besteht (vgl. zur Rechtsnatur von Verletztengeld und Krankengeld als Entgeltersatzleistung BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 1/08 R juris Rn 19, 27; vom 19.12.1974, 8 RU 18/74 juris LS 2 zum Verletztengeld; vom 12.03.2013, B 1 KR 17/12 R juris Rn 13 ff: zum Ausschluss von Krankengeld gemäß § 11 Abs. 5 SGB V - vormals § 11 Abs. 4 SGB V - bei Bezug von Verletztengeld BSG, Urteil vom 25.06.2002, B 1 KR 13/01 R).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG vom 2.10.1985, 1 BvL 44/83 juris Rn 56 mwN; vom 11.06.1980, 1 PBvU 1/79; vom 30.06.1964, 1 BvL 16/62, 1 BvL 17/62, 1 BvL 18/62, 1 BvL 20/62).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Der Kläger erhält von der Beklagten Verletztengeld als Entgeltersatzleistung wegen seines Arbeitsunfalls vom 22.07.2009, so dass auf die Entgeltersatzleistung Krankengeld kein Anspruch besteht (vgl. zur Rechtsnatur von Verletztengeld und Krankengeld als Entgeltersatzleistung BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 1/08 R juris Rn 19, 27; vom 19.12.1974, 8 RU 18/74 juris LS 2 zum Verletztengeld; vom 12.03.2013, B 1 KR 17/12 R juris Rn 13 ff: zum Ausschluss von Krankengeld gemäß § 11 Abs. 5 SGB V - vormals § 11 Abs. 4 SGB V - bei Bezug von Verletztengeld BSG, Urteil vom 25.06.2002, B 1 KR 13/01 R).
  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Keine Tätigkeit vor Unfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11
    Der Kläger erhält von der Beklagten Verletztengeld als Entgeltersatzleistung wegen seines Arbeitsunfalls vom 22.07.2009, so dass auf die Entgeltersatzleistung Krankengeld kein Anspruch besteht (vgl. zur Rechtsnatur von Verletztengeld und Krankengeld als Entgeltersatzleistung BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 1/08 R juris Rn 19, 27; vom 19.12.1974, 8 RU 18/74 juris LS 2 zum Verletztengeld; vom 12.03.2013, B 1 KR 17/12 R juris Rn 13 ff: zum Ausschluss von Krankengeld gemäß § 11 Abs. 5 SGB V - vormals § 11 Abs. 4 SGB V - bei Bezug von Verletztengeld BSG, Urteil vom 25.06.2002, B 1 KR 13/01 R).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 33/03 R

    Krankenversicherung - Anrechnung des Verletztengeldbezuges auf die

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 1/85
  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • SG Osnabrück, 03.12.2020 - S 19 U 191/19

    Übernahme der Kosten für eine Betriebshilfe zur Weiterführung des

    Die Betriebshilfe nach § 54 SGB VII setzt somit voraus, dass ein in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichertes Unfallrisiko den Anspruch begründet (Urteil des LSG München vom 26.09.2013, Az.: L 18 U 138/11, juris Rdnr. 25).

    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (Urteil des Bayerischen LSG vom 26.09.2013, Az.: L 18 U 138/11, juris Rdnr. 35 m.w.N.).

    Allein das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 54 SGB VII führt jedoch nicht zu einer besonderen Härte, da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 54 SGB VII nicht umgangen werden dürfen (Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 54 SGB VII Rdnr. 39 - Stand: 06.09.2019).Die Gewährung von Betriebshilfe über die Härteregelung des § 39 Abs. 2 SGB VII durch eine nicht landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wäre daher systemwidrig (Urteil des Bayerischen LSG vom 26.09.2013, a.a.O., juris Rdnr. 40 m.w.N.).

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