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LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung; Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf Verjährung; Hinweispflichten eines Arbeitgebers zur Verjährung
Verfahrensgang
- SG München, 17.05.1979 - S 18/Kr 45/77
- LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52
Rechtsmittel
Auszug aus LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82
Es genügt, wenn er durch den Anspruchsgegner zu der Annahme veranlaßt wurde, der Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit voll oder zu einem erträglichen Ausmaß erfüllt (vgl. RGZ 115, 135, 137/138; 142, 280, 284; BGHZ 9, 1, 5 ff [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52];… weitere Nachweise im Münchner Kommentar, 1978, § 194 BGB, Rdz. 10). - RG, 17.12.1926 - VI 446/26
Arglisteinwand gegen Verjährungseinrede
Auszug aus LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82
Es genügt, wenn er durch den Anspruchsgegner zu der Annahme veranlaßt wurde, der Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit voll oder zu einem erträglichen Ausmaß erfüllt (vgl. RGZ 115, 135, 137/138; 142, 280, 284; BGHZ 9, 1, 5 ff [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52];… weitere Nachweise im Münchner Kommentar, 1978, § 194 BGB, Rdz. 10). - GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73
Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes; …
Auszug aus LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82
Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gemäß § 51 SGG gegeben, weil der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung eines Beitragszuschusses nach dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4.6.1974 (BSGE 37, 292) sozialversicherungsrechtlicher Natur ist. - RG, 23.11.1933 - VI 269/33
1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf …
Auszug aus LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82
Es genügt, wenn er durch den Anspruchsgegner zu der Annahme veranlaßt wurde, der Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit voll oder zu einem erträglichen Ausmaß erfüllt (vgl. RGZ 115, 135, 137/138; 142, 280, 284; BGHZ 9, 1, 5 ff [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52];… weitere Nachweise im Münchner Kommentar, 1978, § 194 BGB, Rdz. 10).