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LSG Bayern, 26.10.2005 - L 17 U 405/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Weitergewährung einer Verletztenrente; Angabe des Gerichts mit Namen und Sitz als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Widerspruchsbescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Angabe von Name und Sitz des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 26.11.2003 - S 5 U 59/00
- LSG Bayern, 26.10.2005 - L 17 U 405/03
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 81/10
Vertragsarztangelegenheiten
Unrichtig i.S.d. § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG ist jede Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht zumindest die Merkmale zutreffend wiedergibt, die § 66 Abs. 1 SGG als Bestandteile der Belehrung nennt: den Rechtsbehelf als solchen (seiner Art nach), die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist (BSG, Urteil vom 28.05.1991 - 13/5 RJ 48/90 - LSG NRW, Beschluss vom 07.05.2007 - L 7 B 58/07 AS - vgl. auch LSG Bayern, Urteil vom 26.10.2005 - L 17 U 405/03 -).