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   LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02   

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https://dejure.org/2006,23417
LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02 (https://dejure.org/2006,23417)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.10.2006 - L 9 AL 423/02 (https://dejure.org/2006,23417)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - L 9 AL 423/02 (https://dejure.org/2006,23417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückzahlung eines Eingliederungszuschusses im Falle der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses; Beiderseitiges Interesse an der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Auslösen einer ordentlichen, fristgebundenen Kündigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur im Ausnahmefall und nur dann in Betracht, wenn die Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verweigerung seiner Arbeitspflicht erreicht hat (BAG vom 17.03.1988, Az.: 2 AZR 576/87).

    Maßgebliche Störungen im Ablauf der Betriebsorganisation - welche nach dem Urteil des BAG vom 17.03.1988 (a.a.O.) konkret eingetreten sein müssen - sind dadurch nicht erwiesen.

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Bei Bejahung dieser Frage ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob bei Abwägung der beidseitigen Interessen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. BAG v. 20.09.1984, Az.: 2 AZR 633/82; BAG vom 15.11.1984, Az.: 2 AZR 613/83).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Diese begründen regelmäßig den Beweis für die Tatsache einer Arbeitsunfähigkeit (BAG vom 17.06.2003, Az.: 2 AZR 123/02).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 38/02 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Beendigung des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) findet nach der Übergangsregelung des § 422 Abs. 1 SGB III das Recht weiterhin Anwendung, das der Leistungsbewilligung zugrunde lag (BSG vom 06.02.2003, Az.: B 7 AL 38/02 R; BSG vom 21.03.2002, Az.: B 7 AL 48/01 R).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) findet nach der Übergangsregelung des § 422 Abs. 1 SGB III das Recht weiterhin Anwendung, das der Leistungsbewilligung zugrunde lag (BSG vom 06.02.2003, Az.: B 7 AL 38/02 R; BSG vom 21.03.2002, Az.: B 7 AL 48/01 R).
  • LSG Saarland, 20.04.2004 - L 6 AL 57/02

    Eingliederungszuschusses - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Insofern fehlt es an dem erforderlichen kausalen Zusammenhang zwischen möglicherweise objektiv vorhandenen Kündigungsgründen und der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (LSG Saarland, Urteil vom 20.04.2004, Az.: L 6 AL 57/02).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
    Bei Bejahung dieser Frage ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob bei Abwägung der beidseitigen Interessen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. BAG v. 20.09.1984, Az.: 2 AZR 633/82; BAG vom 15.11.1984, Az.: 2 AZR 613/83).
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