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   LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14   

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https://dejure.org/2014,38441
LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 (https://dejure.org/2014,38441)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 (https://dejure.org/2014,38441)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2014 - L 11 AS 589/14 (https://dejure.org/2014,38441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ermittlung des Anspruchsvoraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Antragsbogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ermittlung des Anspruchsvoraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Antragsbogen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ermittlung des Anspruchsvoraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Antragsbogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Einstandsgemeinschaft: Jobcenter darf wegen Beziehung kein Hartz IV streichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 230
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Bayreuth, 06.07.2012 - S 17 AS 558/12
    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Aufgrund seiner falschen Angabe sei ihm zudem die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide bekannt gewesen, zumal er gegenüber dem SG im Verfahren S 17 AS 558/12 ER angegeben habe, mit Frau C. ein Paar gewesen zu sein.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.

  • LSG Hessen, 21.06.2013 - L 9 AS 103/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Da es bei der nichtehelichen Partnerschaft an der einzig durch die Eheschließung bereits nach außen dokumentierten Verbundenheit mangelt, erfordert die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft unter nicht verheirateten bzw. nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbundenen Partnern, dass der in Verbundenheit durch das Zusammenleben in einer Wohnung nach außen erkennbar wird (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 21.06.2013 - L 9 AS 103/13 B ER - veröffentlicht in juris; vgl. auch BSG a.a.O.).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zu beachten ist jedoch, dass eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung dann gerechtfertigt sein kann, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, dh wenn eine besondere Beweisnähe zum Arbeitslosen vorliegt (vgl. dazu mwN: BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238; Schütze a.a.O. Rdnr. 29; Merten in Hauck/Noftz SGB X, § 45 Rdnr. 39).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    § 7 Abs. 3a SGB II regelt mithin (nur) die subjektive Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und gibt mit den dort aufgezählten, nicht abschließenden (Bundestagsdrucksache 16/1410, 19) Fallgestaltungen Indizien für eine gesetzliche Vermutung von Tatsachen vor, mit deren Hilfe auf den inneren Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, geschlossen werden kann (vgl. zum Ganzen: BSG Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12

    Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Glaubhaftmachung der erforderlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 05.08.2013 - L 11 AS 363/13

    Arbeitslosengeld, eheähnliche Lebensgemeinschaft, Weiterbewilligungsantrag,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15

    Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben (Urteil des Senates vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14).

    Ungeachtet des Umstandes, dass es - entgegen der Auffassung des Beklagten - keinerlei Anhaltspunkte für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person gibt (vgl. hierzu auch das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senates vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14), überschreitet die Eigentumswohnung des Klägers mit 98 qm die für ihn (maximal) zu berücksichtigende Angemessenheitsgrenze von 80 qm deutlich, womit die Verwertung der Wohnung vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich zu erwarten war.

    Hierfür gibt es weder nach den Feststellungen des SG noch nach denen des erkennenden Senates im Verfahren L 11 AS 589/14 irgendeinen Anhaltspunkt.

  • LSG Bayern, 13.12.2018 - L 11 AS 196/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rechtsqualität der Frage, ob ein Partner in

    Er hat vielmehr durchgehend nur danach gefragt, ob ein Partner in eheähnlicher Gemeinschaft vorhanden sei, hat also nach einem Rechtsbegriff gefragt, der eine genaue Kenntnis der hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen erforderlich macht und einer rechtlichen Wertung bedarf (so schon Urteil des Senats vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 - juris).
  • SG Bayreuth, 30.11.2016 - S 14 AS 318/14

    Vermögen in Bedarfsgemeinschaft lebender Person auf Grundsicherung anrechenbar

    Die Frage ob eine Beziehung zwischen zwei Personen den Charakter einer eheähnlichen Gemeinschaft hat, gehört nicht zu den Tatsachen, sondern zu den Wertungen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2014, L 11 AS 589/14, Rn.23).
  • SG Hamburg, 01.06.2015 - S 35 AS 3908/12
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Beweislastverteilung ist nämlich dann gerechtfertigt, wenn in der persönlichen Sphäre oder im Verantwortungsbereich des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zum Hilfebedürftigen vorliegt oder der Hilfebedürftige bei seinen Antragstellungen mitteilungspflichtige Tatsachen verschweigt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R-; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R - LSG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 4 AS 193/10 - Bayerisches LSG, Urteil vom 26. November 2014 - L 11 AS 589/14 - Hessisches LSG, Urteil vom 12. November 2014 - L 6 AS 491/11 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 AS 1691/22
    Soweit einzelne Fragen möglicherweise wenig zielführend bzw. spekulativ formuliert waren ("Würde Ihnen S helfen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden ?, Für welche Dauer planen Sie zukünftig weiterhin eine Wohnung gemeinsam zu bewohnen ?" ) oder eine eigene rechtliche Wertung erforderten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil  vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 -), konnte deren Beantwortung vom Leistungsberechtigten möglicherweise nicht verlangt werden.
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