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   LSG Bayern, 26.11.2015 - L 4 KR 419/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,41000
LSG Bayern, 26.11.2015 - L 4 KR 419/15 B ER (https://dejure.org/2015,41000)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2015 - L 4 KR 419/15 B ER (https://dejure.org/2015,41000)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2015 - L 4 KR 419/15 B ER (https://dejure.org/2015,41000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol; Krankheitsbild Fibromyalgie; Ausschluss der Leistungspflicht für Fertigarzneimittel; Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für das cannabishaltige Schmerzmittel "Dronabinol"

  • rewis.io

    Versorgung mit einem cannabionidhaltigen Fertigarzneimittel bei Fibromyalgie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol

  • rechtsportal.de

    Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für das cannabishaltige Schmerzmittel "Dronabinol"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 187
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2015 - L 4 KR 419/15
    Wie bereits das BSG im Urteil vom 27.03.2007 (B 1 KR 30/06 R, zitiert nach juris) festgestellt hat, ist der isolierte Hauptwirkstoff von Cannabis - D. - zwar in den USA als Fertigarzneimittel unter dem Handelsnamen M1 zugelassen, allerdings nicht für die vom Kläger geltend gemachten Symptome einer Fibromyalgie, sondern zur Behandlung chemotherapiebedingter Übelkeit sowie zur Therapie der Kachexie und Appetitstimulation von Aids-Patienten.

    (B 1 KR 30/06 R, zitiert nach juris Rn. 12), ausführt, können die Krankenkassen ihren Versicherten eine neuartige Therapie mit einem Rezepturarzneimittel, die vom GBA bisher nicht empfohlen ist, grundsätzlich nicht gewähren, weil sie an das Verbot des § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V und die das Verbot konkretisierenden Richtlinien des GBA gebunden sind.

    Danach könnte ungeachtet des in § 135 Abs. 1 SGB V aufgestellten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt eine Leistungspflicht der Krankenkasse ausnahmsweise dann bestehen, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem GBA trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde (s. dazu BSG, vom 27.03.2007 a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2015 - L 4 KR 419/15
    Sowohl die vom BSG aufgestellten Grundsätze zum Off-Label-Use als auch die vom Bundesverfassungsgericht genannten Kriterien im so genannten Nikolausbeschluss (1 BvR 347/98) seien nicht erfüllt.

    Zu keinem anderen Ergebnis kommt der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98) oder in Anwendung von § 2 Abs. 1a SGB V. Denn auch eine grundrechtsorientierte Auslegung hat im Falle des Antragstellers nicht zur Folge, dass die generell erforderliche Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise bejaht werden kann.

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2015 - L 4 KR 419/15
    Die Gerichte haben sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen (s. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.11.2007, Az.: 1 BvR 2496/07, zitiert nach juris).

    Insbesondere ist bei dem Krankheitsbild der Fibromyalgie nicht von einer lebensbedrohlichen Erkrankung auszugehen, so dass hier eine existentiell bedeutsame Leistung der Krankenversicherung nicht im Raum steht (BVerfG vom 29.11.2007, a. a. O., Rdnr. 16).

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass eine Aktualisierung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtswidrig unterblieben wäre (Fall des so genannten Systemversagens, (BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R - juris Rn. 13 f; LSG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2015 - L 4 KR 3786/13 - juris Rn. 42; LSG München, Beschluss vom 26. November 2015 - L 4 KR 419/15 B ER - juris Rn. 30).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2016 - L 5 KR 74/16

    Krankenversicherung - keine Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol

    Es kann mit einem nicht zu kompensierenden Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - auch in Würdigung seiner nur begrenzten Objektivierbarkeit - nicht gleichgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 2007 - B 1 KR 30/06 R; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. Nov. 2015 - L 4 KR 419/15 B ER).

    Dies entspricht der überwiegenden Rechtsprechung der Landessozialgerichte (a.a.O.; s. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2008 - L 5 KR 52/08; Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. November 2015 - L 4 KR 419/15 B ER; vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 6 KR 441/07).

  • LSG Bayern, 16.02.2022 - L 12 KR 685/19

    Zum Anspruch auf Versorgung mit Rezepturarzneimitteln (hier

    Denn es sei weder ein Antrag an den G-BA gestellt worden noch gäbe es Anhaltspunkte dafür, dass dies aus sachfremden und willkürlichen Erwägungen heraus nicht geschehen sei (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007, Az. B 1 KR 30/06 R, Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2015, Az. L 4 KR 419/15 B ER, Juris).
  • SG München, 26.11.2019 - S 44 KR 2075/17

    Versorgung mit dem Rezeptur-Arzneimittel

    Denn es wurde weder ein Antrag an den GBA gestellt noch gibt es Anhaltspunkte dafür, dass dies aus sachfremden und willkürlichen Erwägungen heraus nicht geschehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2007, Az. B 1 KR 30/06 R, a.a.O., Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26.11.2015, Az. L 4 KR 419/15 B ER, Juris).
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