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   LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11   

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https://dejure.org/2013,6450
LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11 (https://dejure.org/2013,6450)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.02.2013 - L 13 R 161/11 (https://dejure.org/2013,6450)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - L 13 R 161/11 (https://dejure.org/2013,6450)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 KN 8/11

    Bundeszuschuss; Eigentum; Inflation; Kaufkraft; Rente; Rentenanpassung;

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Das Grundgesetz enthält keine ausdrücklichen Vorgaben über die Berechnung der Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und des für diese zur Verfügung zu stellenden Finanzvolumens (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber auch den Rentenbeziehern einen maßvollen Kaufkraftverlust zumutet (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, L 2 KN 8/11).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rdn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).

    Darüber hinaus wird auch durch das Eigentumsrecht in Art. 17 der Charta kein umfangreicherer Schutz vermittelt als durch Art. 14 GG (so zutreffend LSB Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Der bloße Vergleich von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen aus der Beamtenversorgung greift daher zu kurz (vg. zur fehlenden Vergleichbarkeit von gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung auch ausführlich BVerfGE 105, 73 ).

    Etwas anderes folgt auch nicht - wie der Kläger meint - aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73-135 = BGBl I 2002, 1305 = SozR 3-1100 Art. 3 Nr. 176) zur Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Für den Vergleich zwischen Sozialversicherten und Rentnern sowie Beamten und Pensionsempfängern hat das Bundesverfassungsgericht entscheidend auf die Frage abgestellt, ob die (damalige) markant unterschiedliche Steuerbelastung in der Nacherwerbsphase angemessen kompensiert wurde durch eine reziproke unterschiedliche steuerliche Belastung in der Erwerbsphase (BVerfGE 105, 73, in juris Rd. 202).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Gesetzliche Maßnahmen, die der Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dienen, müssen allerdings von einem gewichtigen öffentlichen Interesse getragen und verhältnismäßig sein (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07 in juris, m.w.N.).

    In dem dem Bundesverfassungsgericht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2007, Az. 1 BvR 824/03 zur Entscheidung vorliegenden Fall beruhte die Nichterhöhung der Renten zum 1. Juli 2004 (und die Beschränkung der Rentenanpassung im Jahr 2000 auf einen Inflationsausgleich) auf einem spezialgesetzlichen Außerkraftsetzen der Vorschriften zur Anpassung des aktuellen Rentenwerts, nach denen sich eine (umfangreichere) Rentenerhöhung ergeben hätte.

    Hier ist auch nicht der Fall gegeben, dass für die zwangsweise erbrachten Beiträge im Versicherungsfall keine adäquaten Versicherungsleistungen mehr erbracht und die erreichten Ansprüche substantiell entwertet worden sind (vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007, 1 BvR 824/03).

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Die für die Jahre 2011 und 2012 ergangenen Rentenanpassungsmitteilungen wurden nicht gemäß §§ 153, 96 SGG Gegenstand des Verfahrens (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R m.w.N.).

    Damit unterfällt das Stammrecht auf Rente im Sinne des § 34 Abs. 1 SGB VI ebenso dem Eigentumsschutz wie der Anspruch auf jeden hieraus entstehenden monatlichen Einzelanspruch (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R).

    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 1/07 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Altersvorsorgeanteil und

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Durch die stufenweise Einführung des Altersvorsorgefaktors verbunden mit dem Ausbau der finanziellen Förderung der privaten Altersvorsorge gibt es für die Betroffenen die Möglichkeit, die Auswirkungen des Abschlags durch entsprechende private Altersvorsorge abzumildern (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2009, B 12 R 1/07 R).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung weiterer Belastungen der letzten Jahre, wie etwa der Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Renten oder der Einschränkungen bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von Ausbildungszeiten (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 21.1.2009, Az. B 12 R 11/06 R, in juris Rdn. 18; Urteil vom 21.1.2009, B 12 R 1/07, juris Rn. 46; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Mai 2011, Az. L 2 KN 8/11, in juris Rn. 55 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 R 267/11

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenanpassung 2010 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2010 durch § 1 Abs. 1 der Rentenwert Bestimmungsverordnung 2010 entspricht dem einfachen Recht und verletzt auch kein Verfassungsrecht (Anschluss an LSG Baden-Württemberg vom 15. November 2011, Az. L 11 R 267/11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass unter dem Blickwinkel dieses einkommensteuerrechtlichen Bezugsrahmens Teile der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beamtenpension Ähnlichkeiten aufweisen, führt dies nicht dazu, dass auch hinsichtlich der Voraussetzungen und der Berechnung der jeweiligen Altersbezüge von wesentlich gleichen Sachverhalten gesprochen werden kann (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2011, Az. L 11 R 267/11, in juris Rn. 61).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 13/08 R

    Aussetzung der Rentenanpassung 2005 - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Dabei kann der Gesetzgeber auch nicht darauf verwiesen werden, dass bei anderen Maßnahmen - etwa der finanziellen Belastung einer anderen Bevölkerungsgruppe oder der Steuererhöhung zur Erhöhung des Bundeszuschusses - die Einführung rentenerhöhungsdämpfender Maßnahmen nicht erforderlich gewesen wäre; die Folgenabschätzung solcher anderer Maßnahmen (z.B. Verteuerung des Faktors Arbeit, Wegfall versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsdefizit, internationale Wettbewerbsfähigkeit) unterfällt der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2008, Az. B 13 R 13/08 R, in juris).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R

    Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Die Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft ist verfassungsrechtlich nicht im einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen (BSG, Urteil vom 29. Januar 1998, Az. B 12 KR 35/95, in juris).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    Deshalb richtet sich die Zuweisung des Geldwertes eines Rechts auf Rente grundsätzlich nach der Entwicklung der beitragsbelasteten Arbeitsverdienste der aktuell versicherten Arbeitnehmer (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2007, Az. B 4 RA 9/05 R, vgl. eingehend zum sog. Umlageverfahren, BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Az. B 4 RA 57/98 R, in juris).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 48/05 R

    Rentenanpassung durch die Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 161/11
    gerichteten Anspruch auf bestimmte Gesetzgebung oder deren Unterlassung (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.2007, Az. B 4 RA 48/05 R, in juris).
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

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