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   LSG Bayern, 27.04.2016 - L 12 EG 45/15   

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https://dejure.org/2016,53950
LSG Bayern, 27.04.2016 - L 12 EG 45/15 (https://dejure.org/2016,53950)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2016 - L 12 EG 45/15 (https://dejure.org/2016,53950)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2016 - L 12 EG 45/15 (https://dejure.org/2016,53950)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Einkünften aus der Beteiligung an einem Windkraftfonds als Einnahme aus einem Gewerbebetrieb

  • rewis.io

    Gewinnanteile aus Beteiligung an einem Windkraftfonds sind berücksichtigungspflichtige Einnahmen aus Gewerbebetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Einkünften aus der Beteiligung an einem Windkraftfonds als Einnahme aus einem Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de

    BEEG § 2 Abs. 3 S. 1
    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 12 EG 45/15
    Für Einkommen aus selbstständiger Arbeit seien im BEEG eigenständige Regelungen getroffen, die den Besonderheiten dieser Einkunftsarten Rechnung tragen würden (siehe hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 26.03.2014, B 10 EG 4/13 R., Juris, Rn. 27, mit umfangreichen Nachweisen).

    Eine Differenzierung innerhalb der Einkünfte danach, ob die Tätigkeit mehr oder weniger zeitbezogen ausgeübt werde, sei somit ausgeschlossen und wäre auch kaum praktikabel (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O., Juris, Rn. 27).

    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 26.03.2014, B 10 EG 4/13 R, ausführlich zu Gewinnanteilen aus einer Kommanditgesellschaft, die auf die Verwaltung und Vermietung von Immobilien spezialisiert war, ausgeführt hat (und dies vom SG ausführlich dargestellt wurde) unterscheidet das BEEG in § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 7 - 9 nur zwischen den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit einerseits und aus nicht selbstständiger Arbeit andererseits.

  • SG München, 10.06.2015 - S 33 EG 130/14

    Höhe des Elterngelds - Anrechenbarkeit von Einkünften aus Windkraftfonds

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 12 EG 45/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. Juni 2015, S 33 EG 130/14, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts München vom 10.06.2015, S 33 EG 130/14, aufzuheben und den Beklagten unter Abänderung des Bescheids vom 17.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.06.2014 zu verurteilen, das der Klägerin bewilligte Elterngeld ohne Berücksichtigung der "Beteiligung an dem Windkraftfonds" zu berechnen sowie die Einkünfte aus der ab dem 10.01.2011 begonnenen Teilzeitbeschäftigung erst ab dem Zeitpunkt der Aufnahme dieser Tätigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 12 EG 45/15
    In diesem Zusammenhang verwies die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 239), in der die Problematik von unterschiedlich ausgelegten Verwaltungsakten zu ernsten verfassungsrechtlichen Bedenken führe.
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