Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11855
LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18 B ER (https://dejure.org/2018,11855)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2018 - L 11 AS 242/18 B ER (https://dejure.org/2018,11855)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2018 - L 11 AS 242/18 B ER (https://dejure.org/2018,11855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren; Übernahme von Mietschulden; Abstrakt angemessene Kosten der Unterkunft

  • rewis.io

    Übernahme von Mietschulden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Soweit existenzsichernde Leistungen in Frage stehen und deshalb eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in den Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, droht, ist eine Versagung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur dann möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13); eine lediglich summarische Prüfung genügt entgegen der Auffassung des SG nicht.

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Es geht daher nicht um die Zahlung höherer Leistungen in Bezug auf laufende Unterkunftskosten iSv § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sondern um eine noch offene Forderung des Vermieters trotz Erfüllung des Leistungsanspruchs der ASt durch den Ag bzw aus einer Zeit vor einem Leistungsbeginn nach dem SGB XII (vgl zur Abgrenzung von Mietschulden zum laufenden Bedarf für Kosten der Unterkunft: BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R; Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R; Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - alle zitiert nach juris).

    Grundsätzlich ist dabei zu fordern, dass die laufenden Kosten für die Unterkunft abstrakt angemessen iS des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sind, da der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dem entsprechen, was innerhalb des nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in Bezug zu nehmenden Vergleichsraumes von dem Träger der Grundsicherung zu übernehmen ist (so zum SGB II: BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).

  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Für eine Entscheidung aufgrund einer sorgfältigen und hinreichend substantiierten Folgenabwägung ist nur dann Raum, wenn eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung auch unter Berücksichtigung der Kürze der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren regelmäßig zur Verfügung stehenden Zeit nicht verwirklicht werden kann, was vom zur Entscheidung berufenen Gericht erkennbar darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch: BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803; weniger eindeutig: BVerfG, Beschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Nach dem maßgeblichen Höchstwert der Tabelle nach § 12 WoGG zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% (vgl dazu BSG, Urteil vom 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R - juris) ergibt sich für A-Stadt mit Mietenstufe III nach der rechten Spalte ein Höchstwert von 390 EUR für einen Ein-Personen-Haushalt.
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Da ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Bereich des Ag nicht ersichtlich und mangels entsprechender Daten dem Senat auch die Erstellung eines solchen Konzepts nicht möglich ist, ist für die Berechnung des Angemessenheitswertes aufgrund des damit gegebenen Erkenntnisausfalles auf die Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes (WoGG) zurückzugreifen (vgl dazu für das SGB II: BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - juris; Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Da ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Bereich des Ag nicht ersichtlich und mangels entsprechender Daten dem Senat auch die Erstellung eines solchen Konzepts nicht möglich ist, ist für die Berechnung des Angemessenheitswertes aufgrund des damit gegebenen Erkenntnisausfalles auf die Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes (WoGG) zurückzugreifen (vgl dazu für das SGB II: BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - juris; Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Da ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Bereich des Ag nicht ersichtlich und mangels entsprechender Daten dem Senat auch die Erstellung eines solchen Konzepts nicht möglich ist, ist für die Berechnung des Angemessenheitswertes aufgrund des damit gegebenen Erkenntnisausfalles auf die Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes (WoGG) zurückzugreifen (vgl dazu für das SGB II: BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73; Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R - juris; Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenabrechnung nach

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Es geht daher nicht um die Zahlung höherer Leistungen in Bezug auf laufende Unterkunftskosten iSv § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II bzw § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sondern um eine noch offene Forderung des Vermieters trotz Erfüllung des Leistungsanspruchs der ASt durch den Ag bzw aus einer Zeit vor einem Leistungsbeginn nach dem SGB XII (vgl zur Abgrenzung von Mietschulden zum laufenden Bedarf für Kosten der Unterkunft: BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R; Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R; Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - alle zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2018 - L 11 AS 242/18
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG, Beschluss vom 25.10.1998 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74); Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179); Beschluss vom 22.11.2002 - 2 BvR 745/88 - NJW 2003, 1236).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht