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   LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07   

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https://dejure.org/2010,16324
LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07 (https://dejure.org/2010,16324)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.05.2010 - L 15 SB 155/07 (https://dejure.org/2010,16324)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - L 15 SB 155/07 (https://dejure.org/2010,16324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Nachteilsaugleich G - Voraussetzungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung des Nachteilsausgleichs aG im Schwerbehindertenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung des Nachteilsausgleichs aG im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07
    Für den Nachteilsausgleich aG gelten im Vergleich zum Nachteilsausgleich G nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94, vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R).

    Der Erkrankungsfall des Klägers sei demjenigen, der dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.12.1994 (9 RVs 3/94) zugrunde gelegen habe, sehr gut vergleichbar.

    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich dabei strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, Rn. 18; vom 10.12.2002, B 9 SB 7/01 R, Rn. 21, 22; vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94, Rn. 12; vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86, Rn. 13, jeweils zitiert nach iuris).

    Interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.12.1994 (9 RVs 3/94) mit der Kernaussage, dass der Nachteilsausgleich aG Behinderten nicht zusteht, die wegen eines Anfallsleidens oder wegen Störungen der Orientierungsfähigkeit zwar nur unter Aufsicht gehen können, aber nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

    61 Auch wenn es trotz mehrfacher Hinweise des Senats klägerseits keine Akzeptanz findet, ist nochmals hervorzuheben, dass für das Merkzeichen aG im Vergleich zu Merkzeichen G nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen gelten (vgl. BSG vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94; vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07
    Für den Nachteilsausgleich aG gelten im Vergleich zum Nachteilsausgleich G nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94, vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R).

    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich dabei strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, Rn. 18; vom 10.12.2002, B 9 SB 7/01 R, Rn. 21, 22; vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94, Rn. 12; vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86, Rn. 13, jeweils zitiert nach iuris).

    61 Auch wenn es trotz mehrfacher Hinweise des Senats klägerseits keine Akzeptanz findet, ist nochmals hervorzuheben, dass für das Merkzeichen aG im Vergleich zu Merkzeichen G nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen gelten (vgl. BSG vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94; vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R).

    Zweck der Parkerleichterungen ist es vielmehr, einer in hohem Maß eingeschränkten Gehfähigkeit durch Verkürzung der Wege Rechnung zu tragen (BSG vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87

    Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07
    Verschiedenartige Regelungen sind allerdings bis hin zur Grenze der Willkür verfassungsrechtlich vertretbar (vgl. BSG vom 08.10.1987, 9a RVs 6/87).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07
    Der Maßstab zur Gleichstellung muss sich dabei strikt an dem der einschlägigen Regelung vorangestellten Obersatz - Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung - orientieren (vgl. BSG vom 29.03.2007, B 9a SB 1/06 R, Rn. 18; vom 10.12.2002, B 9 SB 7/01 R, Rn. 21, 22; vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94, Rn. 12; vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86, Rn. 13, jeweils zitiert nach iuris).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Bayern, 27.05.2010 - L 15 SB 155/07
    Erforderlich wäre vielmehr ein Dauerzustand der Gehunfähigkeit mit ständiger Angewiesenheit auf einen Rollstuhl (vgl. BSG vom 29.01.1992, 9a RVs 4/90, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 113/11

    Anfallsleiden, Epilepsie, Merkzeichen, Sturzgefahr

    Das BSG vertritt damit unzweifelhaft die Auffassung, dass eine erweiternde Auslegung der hier maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nach dem Zweck des Schwerbehindertenrechts nicht zulässig ist (vgl. BSG vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86; Urteil des Senats vom 27.05.2010, Az.: L 15 SB 155/07).

    Daraus wird deutlich: Zur Lösung dieser "breitenbedingten Parkplatznot" eines Behinderten ist das Merkzeichen aG nicht gedacht und kann nicht zugesprochen werden (vgl. auch Bayer. Landessozialgericht, Urteile vom 29.02.2012, Az.: L 16 SB 151/11, und vom 27.05.2010, Az.: L 15 SB 155/07).

  • LSG Bayern, 20.05.2014 - L 15 SB 226/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    L 15 SB 155/07).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Das BSG vertritt damit unzweifelhaft die Auffassung, dass eine erweiternde Auslegung der hier maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nach dem Zweck des Schwerbehindertenrechts nicht zulässig ist (vgl. BSG vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86; Urteil des Senats vom 27.05.2010, Az.: L 15 SB 155/07).
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 3 SB 61/13

    Kleines oder Bayer aG, Ausnahmeregelung nach dem Straßenverkehrsrecht,

    Das BSG vertritt damit unzweifelhaft die Auffassung, dass eine erweiternde Auslegung der hier maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nach dem Zweck des Schwerbehindertenrechts nicht zulässig ist (Bayer. Landessozialgericht, Urteile vom 27.05.2010 - L 15 SB 155/07 - und vom 28.02.2013 - L 15 SB 113/11 - Juris).
  • LSG Bayern, 18.06.2013 - L 15 SB 183/09

    Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung, Gehbehinderung, Merkzeichen

    Das BSG vertritt damit unzweifelhaft die Auffassung, dass eine erweiternde Auslegung der hier maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nach dem Zweck des Schwerbehindertenrechts nicht zulässig ist (vgl. BSG vom 03.02.1988, 9/9a RVs 19/86; Urteil des Senats vom 27.05.2010, Az.: L 15 SB 155/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2015 - L 10 SB 119/12
    Für das Merkzeichen "aG" gelten nämlich gegenüber dem Merkzeichen "G" nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.1994, 9 RVs 3/94 sowie Urteil vom 29. März 2007, B 9a SB 1/06 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Mai 2010, L 15 SB 155/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2015 - L 10 SB 30/13
    Im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nimmt das erkennende Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung von § 153 Abs. 2 SGG Bezug auf die insoweit zutreffenden Ausführungen des SG in seiner angefochtenen Entscheidung (S. 6 und 7 der Ausfertigung; vgl auch BSG Urteil vom 29. März 2007, B 9a SB 1/06 R; BayLSG Urteil vom 27. Mai 2010, L 15 SB 155/07 = Breithaupt 2010 861 ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013, L 11 SB 107/11).
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