Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18021
LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02 (https://dejure.org/2002,18021)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2002 - L 4 KR 9/02 (https://dejure.org/2002,18021)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - L 4 KR 9/02 (https://dejure.org/2002,18021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tod einer durch Prozessbevollmächtigten vertretenen Partei; Unterbrechung des Verfahrens kraft Gesetzes; Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Nichtselbständige Ausübung eines Berufs höherer Art; Indizien für Rechtsmissbrauch; ...

  • medcontroller.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02
    Dies ist z.B. der Fall, wenn dem Arbeitgeber eine bestimmende Einflussnahme auf die Art der Ausführung einer Tätigkeit rechtlich versagt oder wegen der überragenden Sach- und Fachkunde des Dienstleistenden nicht möglich ist (Bundessozialgericht (BSG) vom 29.03.1962, BSGE 16, 289).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02
    Das BSG hat (in Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit) für die Anerkennung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gefordert, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Entgelt vereinbart ist und auch gezahlt wird, das nach seiner Höhe und seinem Verhältnis zu Art und Umfang der im Betrieb verrichteten Tätigkeit einen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt (BSG vom 29.03.1962 BSGE 17, 1; BSG vom 21.04.1993 SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG vom 23.06.1994 BSGE 74, 275).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02
    Das BSG hat (in Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit) für die Anerkennung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gefordert, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Entgelt vereinbart ist und auch gezahlt wird, das nach seiner Höhe und seinem Verhältnis zu Art und Umfang der im Betrieb verrichteten Tätigkeit einen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt (BSG vom 29.03.1962 BSGE 17, 1; BSG vom 21.04.1993 SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG vom 23.06.1994 BSGE 74, 275).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02
    Die insoweit bestehende sozialrechtliche Gestaltungsfreiheit findet jedoch dort die Grenze, wo ein Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB vorliegt, mit dem ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorgetäuscht werden soll, um Leistungen der Krankenversicherung zu erlangen (BSG vom 04.12.1997 BSGE 81, 231 ff.).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02
    Es ist auch in diesen Fällen in einer Gesamtschau unter Gewichtung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. auch BSG vom 25.01.2001 SozVers 2001, 329) zu prüfen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt.
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2002 - L 4 KR 9/02
    Das BSG hat (in Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit) für die Anerkennung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gefordert, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Entgelt vereinbart ist und auch gezahlt wird, das nach seiner Höhe und seinem Verhältnis zu Art und Umfang der im Betrieb verrichteten Tätigkeit einen Gegenwert für die geleistete Arbeit darstellt (BSG vom 29.03.1962 BSGE 17, 1; BSG vom 21.04.1993 SozR 3-4100 § 168 Nr. 11; BSG vom 23.06.1994 BSGE 74, 275).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht