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   LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07   

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https://dejure.org/2007,21644
LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07 (https://dejure.org/2007,21644)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2007 - L 13 R 152/07 (https://dejure.org/2007,21644)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - L 13 R 152/07 (https://dejure.org/2007,21644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem und die in diesem Zeitraum erzielten monatlichen Arbeitsentgelte nach § 8 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG); Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in die Altersversorgung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Es hat weiter ausgeführt, dass die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nur insoweit dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG unterliegen, als sie im EV nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannt worden sind (BVerfGE 100, 1 Rdnr. 124 ff.).

    Der Gesetzgeber war zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die bloße Erwartung auf den zukünftigen Erwerb einer Versorgungsanwartschaft einer tatsächlich bestehenden Anwartschaft gleichzustellen und sie in das gesamtdeutsche Rentensystem überzuleiten (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Systementscheidung bezüglich Zusatz- und Sonderversorgungssystemen BVerfGE 100, 1 Rdnr. 109 ff., bezüglich SV und FZR BVerfG Beschluss vom 6. August 2002 Az.: 1 BvR 586/98 = NZS 2003 S. 87).

    Diese Frage ist im Leistungsfall nach Maßgabe des dann geltenden Rentenrechts zu prüfen (vgl. zur Änderung der Rechtslage mit der Überleitung der in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften BVerfGE 100, 1 Rdnr. 123).

  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 2216/96

    Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Das BVerfG hat seine Rechtsprechung zur Systementscheidung wiederholt bestätigt (vgl. BVerfG in SozR 3-8570 § 8 Nr. 5; SozR 3-1500 § 160a Nr. 31; SozR 3-8120 Kap. VIII H III Nr. 6 Nr. 3).

    Einer Beiladung der DRV Bund als Rentenversicherungsträger bedurfte es gleichwohl nicht (vgl. BVerfG SozR 3-8570 § 8 Nr. 5).

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Der Kläger erfüllt auch nicht die Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in die AVItech (vgl. zu den Voraussetzungen BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 6; SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 betrifft demgegenüber die Erstreckung einer durch Versorgungszusage erworbenen Anwartschaft auf vor der Zusage liegende Beschäftigungszeiten), da er am 30. Juni 1990 nicht in einem VEB, sondern in einer GmbH beschäftigt war (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2004, Az.: B 4 RA 12/04 R).

    Bei dieser Sachlage kann es dahinstehen, ob die Fa. M. GmbH Rechtsnachfolger des VEB Militärkartographischer Dienst geworden ist und der Kläger auch während seiner Beschäftigung im Beitrittsgebiet von 1973 bis 1984 die persönlichen, sachlichen und betrieblichen Voraussetzungen für die Einbeziehung in die AVItech erfüllt hat (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2004 Az.: B 4 RA 12/04 R; BVerfG SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 Rdnr. 38 ff.).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Voraussetzung für eine Überleitung ist im Übrigen, dass der Versicherte in den einzelnen Zweigen (allgemeine Sozialversicherung, FZR, Zusatzversorgung, Sonderversorgung) tatsächlich Ansprüche und Anwartschaften erworben hat (zu den Begriffen Anspruch und Anwartschaft vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Der Kläger erfüllt auch nicht die Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in die AVItech (vgl. zu den Voraussetzungen BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 6; SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 betrifft demgegenüber die Erstreckung einer durch Versorgungszusage erworbenen Anwartschaft auf vor der Zusage liegende Beschäftigungszeiten), da er am 30. Juni 1990 nicht in einem VEB, sondern in einer GmbH beschäftigt war (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2004, Az.: B 4 RA 12/04 R).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Soweit es, wie vom Kläger teilweise zitiert, Regelungen des AAÜG verfassungsrechtlich beanstandet hat, handelte es sich um Regelungen zur Zahlbetragsgarantie (vgl. BVerfGE 100, 104) und zur Begrenzung der monatlichen Arbeitsentgelte und -einkommen für bestimmte Personenkreise (vgl. BVerfGE 100, 59; 111, 115).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Soweit es, wie vom Kläger teilweise zitiert, Regelungen des AAÜG verfassungsrechtlich beanstandet hat, handelte es sich um Regelungen zur Zahlbetragsgarantie (vgl. BVerfGE 100, 104) und zur Begrenzung der monatlichen Arbeitsentgelte und -einkommen für bestimmte Personenkreise (vgl. BVerfGE 100, 59; 111, 115).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Soweit es, wie vom Kläger teilweise zitiert, Regelungen des AAÜG verfassungsrechtlich beanstandet hat, handelte es sich um Regelungen zur Zahlbetragsgarantie (vgl. BVerfGE 100, 104) und zur Begrenzung der monatlichen Arbeitsentgelte und -einkommen für bestimmte Personenkreise (vgl. BVerfGE 100, 59; 111, 115).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Bei dieser Sachlage kann es dahinstehen, ob die Fa. M. GmbH Rechtsnachfolger des VEB Militärkartographischer Dienst geworden ist und der Kläger auch während seiner Beschäftigung im Beitrittsgebiet von 1973 bis 1984 die persönlichen, sachlichen und betrieblichen Voraussetzungen für die Einbeziehung in die AVItech erfüllt hat (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2004 Az.: B 4 RA 12/04 R; BVerfG SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 Rdnr. 38 ff.).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 152/07
    Der Kläger erfüllt auch nicht die Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in die AVItech (vgl. zu den Voraussetzungen BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 6; SozR 3-8570 § 5 Nr. 3 betrifft demgegenüber die Erstreckung einer durch Versorgungszusage erworbenen Anwartschaft auf vor der Zusage liegende Beschäftigungszeiten), da er am 30. Juni 1990 nicht in einem VEB, sondern in einer GmbH beschäftigt war (vgl. BSG Urteil vom 29. Juli 2004, Az.: B 4 RA 12/04 R).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99

    Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

  • EGMR, 30.09.2014 - 5490/03

    GIULIANI c. ITALIE

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