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   LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03   

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https://dejure.org/2004,20206
LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03 (https://dejure.org/2004,20206)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.07.2004 - L 17 U 293/03 (https://dejure.org/2004,20206)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2004 - L 17 U 293/03 (https://dejure.org/2004,20206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als landwirtschaflichen Arbeitsunfall; Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Erfordernis des Vorliegens eines inneren Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall; Wertende Ermittlung des inneren ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).

    Es muss somit sicher feststehen, dass eine auch zu diesem Zeitpunkt versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 mwN).

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 30/95

    Versicherungsschutz eines landwirtschaftlichen Unternehmers bei

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Es kommt also darauf an, dass die zum Unfall führende Tätigkeit als solche im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit liegt (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 30 unter Verweisung auf Krasney in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band II, Unfallversicherungsrecht, § 8 RdNrn 12, 40, 48).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; es muss bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit im Unfallzeitpunkt als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 mwN).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Die sogenannten Erstangaben des Versicherten haben nicht grundsätzlich höheren Beweiswert als dessen spätere Angaben (BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Dabei handelt es sich um Unternehmen, die "Land" bewirtschaften (Bodenbewirtschaftung), also um Tätigkeiten, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse überwiegend planmäßig aufzuziehen und abzuernten (BSGE 64, 252, 253).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Zunächst muss eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 21.03.1974 - 7 RU 58/72
    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03
    Es ist nicht erforderlich, dass das Futter überwiegend in dem eigenen landwirtschaftlichen Unternehmen erzeugt wird, vielmehr besteht ein Zusammenhang mit diesem Unternehmen auch dann, wenn ein für die natürliche Betrachtungsweise ins Gewicht fallender Teil des Futters unmittelbar dem Bodenertrag entstammt (BSG, Urteil vom 21.03.1974 Az: 8/7 RU 58/72 = RdL 1974, 332 - 333 = juris Nr KSRE000830003).
  • LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11

    Berufliche Betroffenheit, Versorgungsanspruch, Berufsschadensausgleich,

    Zum einen gibt es keinen Grundsatz, dass die ersten Angaben einen erhöhten Beweiswert hätten (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 27.07.2004, Az.: L 17 U 293/03).
  • SG München, 24.05.2012 - S 1 U 5029/11

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Maßgebend ist, ob die Tätigkeit in den Bereich des eigenen Unternehmens fällt, also die zum Unfall führende Tätigkeit als solche im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit liegt (BSGE 58, 76; 61, 127; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und Nr. 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und Nr. 30; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2004, Az.: L 17 U 293/03).

    Ohnehin ergibt sich aus den Angaben des Klägers, dass ein Verkauf allenfalls in lediglich geringem Umfang erfolgte, so dass hier auch die Grundsätze bei sog. gemischten Tätigkeiten (BSG, HVBG-INFO 2000, 2611; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2004, Az.: L 17 U 293/03) nicht eingreifen.

  • SG München, 22.04.2015 - S 1 U 5063/14

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

    Maßgebend ist, ob die Tätigkeit in den Bereich des eigenen Unternehmens fällt, also die zum Unfall führende Tätigkeit als solche im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit liegt (BSGE 58, 76; 61, 127; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und Nr. 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und Nr. 30; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2004, Az.: L 17 U 293/03).
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