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   LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08   

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https://dejure.org/2010,17238
LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08 (https://dejure.org/2010,17238)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.07.2010 - L 20 R 260/08 (https://dejure.org/2010,17238)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - L 20 R 260/08 (https://dejure.org/2010,17238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - sachliche und betriebliche Voraussetzungen - Vertrauensschutz - Vollendung des 65. Lebensjahres

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Teilbeschäftigung während eines Rentenbezugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Teilbeschäftigung während eines Rentenbezugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - L 3 R 518/05

    Anspruch auf Feststellung eines streitigen Zeitraums als solchen der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Vertrauensschutz aufgrund der verfassungskonformen Auslegung des § 1 AAÜG ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene am 30.06.1990 das 65. Lebensjahr bereits vollendet hatte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.11.2007 - L 3 R 518/05).

    Aus diesen Regelungen ist zu entnehmen, dass die Einbeziehung in die AVItech nur vor bzw. spätestens mit dem Eintritt des Versicherungsfalls "Alter" erfolgen konnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.11.2007 - L 3 R 518/05 - zitiert nach juris).

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Auf Grund dieser erweiternden verfassungskonformen Auslegung ist zu prüfen, ob Nichteinbezogene aus der Sicht des am 01.08.1991 gültigen Bundesrechts auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach den zu sekundärem Bundesrecht gewordenen leistungsrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (vgl. BSG Urteile vom 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 1, vom 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 6; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung einschließlich des Stichtages 30.06.1990: Beschluss des BVerfG vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04 ua = NZS 2006, 314).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Auf Grund dieser erweiternden verfassungskonformen Auslegung ist zu prüfen, ob Nichteinbezogene aus der Sicht des am 01.08.1991 gültigen Bundesrechts auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach den zu sekundärem Bundesrecht gewordenen leistungsrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (vgl. BSG Urteile vom 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 1, vom 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 6; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung einschließlich des Stichtages 30.06.1990: Beschluss des BVerfG vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04 ua = NZS 2006, 314).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Auf Grund dieser erweiternden verfassungskonformen Auslegung ist zu prüfen, ob Nichteinbezogene aus der Sicht des am 01.08.1991 gültigen Bundesrechts auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage nach den zu sekundärem Bundesrecht gewordenen leistungsrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (vgl. BSG Urteile vom 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 1, vom 26.10.2004 - B 4 RA 23/04 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 6; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Rechtsprechung einschließlich des Stichtages 30.06.1990: Beschluss des BVerfG vom 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04 ua = NZS 2006, 314).
  • BSG, 10.02.2005 - B 4 RA 48/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Abzustellen ist darauf, ob der Betroffene am 30.06.1990 tatsächlich beschäftigt war (BSG Urteil vom 10.02.2005 - B 4 RA 48/04).
  • BSG, 19.10.2006 - B 4 RA 238/05 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Dies ergibt sich nicht schon daraus, dass das AAÜG auf Personen schlechterdings nicht anwendbar ist, die in kein Versorgungssystem der DDR einbezogen waren und vor dem 18.05.1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatten (vgl. BSG Beschluss vom 19.10.2006 - B 4 RA 238/05 B - mwN).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 3/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.07.2010 - L 20 R 260/08
    Arbeitsrechtlich hatten Invalidenrentner einen Rechtsanspruch auf Teilbeschäftigung in dem von ihnen gewünschten Umfang, dh sie konnten eine von der gesetzlichen Arbeitszeit abweichende kürzere Arbeitszeit vereinbaren (vgl. BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 3/05 R = SozR 4-8570 § 1 Nr. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 1483/08

    Bestandsrentnerin - Weiterarbeit nach Rentenbeginn ohne Beitragspflicht -

    Ob im übrigen die von der Klägerin nachdrücklich verfolgten und bestandskräftigen Feststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG in der vorliegenden Konstellation für Zeiten nach Erreichen der regulären Altersgrenze und Bezug einer Altersrente tatsächlich rechtmäßig sind (vgl. dazu ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2007 - L 3 R 518/05 -, und LSG Bayern, Urteil vom 27. Juli 2010 - L 20 R 260/08 - , zitiert nach juris), bedarf im anhängigen Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger keiner Erörterung.
  • SG Berlin, 09.03.2011 - S 31 R 8460/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der wissenschaftlichen

    Dass das zu Grunde liegende Arbeitsverhältnis zwar fortbestand, jedoch lediglich ruhend gestellt worden war, ist angesichts der fehlenden Ausübung in diesem Fall nicht von Bedeutung (so auch Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 27. Juli 2010, Az. L 20 R 260/08, Rdnr. 24 - zitiert nach juris).
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