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   LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08   

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https://dejure.org/2008,19325
LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08 (https://dejure.org/2008,19325)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.11.2008 - L 7 AS 241/08 (https://dejure.org/2008,19325)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. November 2008 - L 7 AS 241/08 (https://dejure.org/2008,19325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich - kein Anspruch gem § 7 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 2 - Rentenantragsteller - fehlende Fortwirkung der Arbeitnehmereigenschaft - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei gewöhnlichem Aufenthalt der Personen in der Bundesrepublik Deutschland; Gewährleistungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Bestehen des Statuses als Arbeitnehmerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Dass diese Ablösung dem Grunde nach verfassungsgemäß war, ist schon sehr früh höchstrichterlich geklärt worden (vgl. nur BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R und B 11b AS 9/06 R).

    Sofern der Prozessbevollmächtigte die Ansicht vertreten sollte, der Klägerin sei der fortlaufende Bezug von Arbeitslosenhilfe quasi zugesichert worden - in diese Richtung weist seine Einlassung auf Seite 2 unten der Berufungsschrift -, so wäre diese unzutreffend (vgl. zur so genannten "58er-Regelung" statt zahlreicher Entscheidungen BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R und B 11b AS 9/06 R).

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Dass diese Ablösung dem Grunde nach verfassungsgemäß war, ist schon sehr früh höchstrichterlich geklärt worden (vgl. nur BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R und B 11b AS 9/06 R).

    Sofern der Prozessbevollmächtigte die Ansicht vertreten sollte, der Klägerin sei der fortlaufende Bezug von Arbeitslosenhilfe quasi zugesichert worden - in diese Richtung weist seine Einlassung auf Seite 2 unten der Berufungsschrift -, so wäre diese unzutreffend (vgl. zur so genannten "58er-Regelung" statt zahlreicher Entscheidungen BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R und B 11b AS 9/06 R).

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Dass diese Ablösung dem Grunde nach verfassungsgemäß war, ist schon sehr früh höchstrichterlich geklärt worden (vgl. nur BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R und B 11b AS 9/06 R).

    Sofern der Prozessbevollmächtigte die Ansicht vertreten sollte, der Klägerin sei der fortlaufende Bezug von Arbeitslosenhilfe quasi zugesichert worden - in diese Richtung weist seine Einlassung auf Seite 2 unten der Berufungsschrift -, so wäre diese unzutreffend (vgl. zur so genannten "58er-Regelung" statt zahlreicher Entscheidungen BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R und B 11b AS 9/06 R).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Eine Ausnahmekonstellation wie im EuGH-Urteil De Cuyper (Slg. 2006, I-6947) ist hier nicht gegeben.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Dass diese Ablösung dem Grunde nach verfassungsgemäß war, ist schon sehr früh höchstrichterlich geklärt worden (vgl. nur BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R und B 11b AS 9/06 R).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Bestimmte mit der Arbeitnehmereigenschaft zusammenhängende Rechte sind den Arbeitnehmern auch dann garantiert, wenn diese nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen (EuGH, Urteil Collins, Slg. 2004, I-2703 RdNr. 27).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-389/99

    Rundgren

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt als Arbeitnehmer, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH, Urteil Rundgren, Slg. 2001, I-3731 RdNr. 32; stRspr).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Sofern der Prozessbevollmächtigte die Ansicht vertreten sollte, der Klägerin sei der fortlaufende Bezug von Arbeitslosenhilfe quasi zugesichert worden - in diese Richtung weist seine Einlassung auf Seite 2 unten der Berufungsschrift -, so wäre diese unzutreffend (vgl. zur so genannten "58er-Regelung" statt zahlreicher Entscheidungen BSG, Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 4/06 R und B 7b AS 2/06 R, vom 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R und B 11b AS 9/06 R).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-286/03

    DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2008 - L 7 AS 241/08
    Da somit keine Leistung bei Arbeitslosigkeit im Sinn von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe g der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vorliegt (vgl. zur gegenseitigen Ausschlusswirkung der Leistungstypen "Leistungen der sozialen Sicherheit" und "beitragsunabhängige Sonderleistungen" EuGH, Urteil Hosse, Slg. 2006, I-1771 RdNr. 36) kann es auch keinen "begrenzten Leistungsexport" nach Art. 69 oder 71 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 geben, auf den sich der Prozessbevollmächtigte immer wieder berufen hat.
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