Rechtsprechung
   LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28213
LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05 (https://dejure.org/2007,28213)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.03.2007 - L 16 R 595/05 (https://dejure.org/2007,28213)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. März 2007 - L 16 R 595/05 (https://dejure.org/2007,28213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,28213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Witwerrente; Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwerrente; Beginn des wirtschaftlichen Dauerzustands; Begriff des "überwiegenden Bestreiten des Familienunterhalts"; Verstoß der Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 33/82
    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Das Sozialgericht habe das Urteil des BSG vom 01.12.1983, Az. 4 RJ 33/82 fortentwickelt und präzisiert.

    Es bedarf vielmehr zusätzlich des Vorliegens "verständiger Gründe" (so BSG, Urteil vom 01.12.1983, Az. 4 RJ 33/82) und so eines besonderen Wertungsaktes.

    Nach der Ansicht des BSG in seinen Urteilen vom 26.05.1971 (SozR § 1266 Nr. 10) und vom 01.12.1983 (a.a.O.), der gefolgt wird, ist jedenfalls bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Ehegatten nicht auf die tatsächliche oder vertragliche Verteilung der Hausarbeit abzustellen, sondern es kommt nur darauf an, in welchem Umfang der Witwer selbst gemäß § 1360 Satz 1 BGB a.F. zur Haushaltsleistung rechtlich verpflichtet war (in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 12.09.1990, Az. 5 RJ 67/89).

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R

    Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB VI - Berechnung des Familienunterhalts -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Hinsichtlich der Unterhaltsleistungen sind die tatsächlichen Verhältnisse während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands mit der Folge maßgebend, dass als Unterhaltsbeiträge nur solche Leistungen und Aufwendungen berücksichtigt werden können, die in diesem Zeitraum effektiv beigesteuert bzw. getätigt worden sind (so etwa BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 21; vgl. auch Urteil vom 16.03.2006, Az. B 4 RA 15/05 R m.w.N.).

    Ohne Bedeutung für die Erwerbssituation des Klägers ist auch sein für das Jahr 1985 für das Restaurant TT errechneter Verlust in Höhe von 18.932,79 DM, weil bilanzierte Verluste eines Gewerbebetriebes, die nicht mit tatsächlich erbrachten Einlagen einhergehen, für den Unterhaltsbeitrag der Familie schlechthin unbeachtlich sind (so BSG, Urteil vom 16.03.2006, Az. B 4 RA 15/05 R).

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 3/79

    Bestimmung des wirtschaftlichen Dauerzustandes - Unterhalt -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Ist eine Krankheit gleichsam die "Vorstufe" des Todes, so kann die Zeit der Erkrankung selbst ausgeklammert werden (s. etwa BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 15).

    Hat die Krankheit dagegen länger als ein Jahr gedauert, so ist die Krankheit selbst wirtschaftlicher Dauerzustand, auch wenn sie die Ursache für den Tod der Versicherten war (so etwa BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 15).

  • BSG, 29.09.1987 - 5b RJ 8/87

    Witwerrente - Tod - Ehefrau - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erweiterung der Voraussetzungen des § 46 SGB VI auf das Erfordernis der überwiegenden Unterhaltsleistung durch die Versicherte nach § 303 SGB VI. Denn das BVerfG hat in seinem Urteil vom 03.12.1975 (SozR 2200 § 1266 Nr. 2) eindeutig die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung für die Vergangenheit, d.h. für Versicherungsfälle bis 31.12.1985, und im Hinblick auf die gewandelte Auffassung über die Rollenverteilung von Mann und Frau eine Reformaufgabe des Gesetzgebers für die Zukunft festgestellt (vgl. auch BSG, Urteile vom 29.09.1987, Az. 5 b RJ 8/87 und vom 17.11.1987, Az. 5 b RJ 6/87).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht München machte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 9. Oktober 2001, Az. Rs.C-379/99 und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.11.2002, Az. 3 AZR 631/97 geltend, dass § 303 SGB VI eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts enthalte, und daher der Anspruch auf Witwerrente wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG unabhängig davon bestehe, ob die verstorbene Ehefrau den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten habe.
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/87
    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erweiterung der Voraussetzungen des § 46 SGB VI auf das Erfordernis der überwiegenden Unterhaltsleistung durch die Versicherte nach § 303 SGB VI. Denn das BVerfG hat in seinem Urteil vom 03.12.1975 (SozR 2200 § 1266 Nr. 2) eindeutig die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung für die Vergangenheit, d.h. für Versicherungsfälle bis 31.12.1985, und im Hinblick auf die gewandelte Auffassung über die Rollenverteilung von Mann und Frau eine Reformaufgabe des Gesetzgebers für die Zukunft festgestellt (vgl. auch BSG, Urteile vom 29.09.1987, Az. 5 b RJ 8/87 und vom 17.11.1987, Az. 5 b RJ 6/87).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 67/89

    Anspruch auf Witwerrente nach § 1266 RVO (Reichsversicherungsordnung) -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Nach der Ansicht des BSG in seinen Urteilen vom 26.05.1971 (SozR § 1266 Nr. 10) und vom 01.12.1983 (a.a.O.), der gefolgt wird, ist jedenfalls bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen eines Ehegatten nicht auf die tatsächliche oder vertragliche Verteilung der Hausarbeit abzustellen, sondern es kommt nur darauf an, in welchem Umfang der Witwer selbst gemäß § 1360 Satz 1 BGB a.F. zur Haushaltsleistung rechtlich verpflichtet war (in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 12.09.1990, Az. 5 RJ 67/89).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht München machte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 9. Oktober 2001, Az. Rs.C-379/99 und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.11.2002, Az. 3 AZR 631/97 geltend, dass § 303 SGB VI eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts enthalte, und daher der Anspruch auf Witwerrente wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG unabhängig davon bestehe, ob die verstorbene Ehefrau den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten habe.
  • BSG, 16.03.1989 - 1 RA 17/87
    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Denn die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung dienen als Leistungen der Vorsorge für Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit dem Familienunterhalt (siehe BSG, Urteil vom 16.03.1989, Az. 4/1 RA 17/87).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 134/80

    Berechnung der Witwenrente; Dauerzustand; Familienunterhalt

    Auszug aus LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
    Hinsichtlich der Unterhaltsleistungen sind die tatsächlichen Verhältnisse während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands mit der Folge maßgebend, dass als Unterhaltsbeiträge nur solche Leistungen und Aufwendungen berücksichtigt werden können, die in diesem Zeitraum effektiv beigesteuert bzw. getätigt worden sind (so etwa BSG SozR 2200 § 1266 Nr. 21; vgl. auch Urteil vom 16.03.2006, Az. B 4 RA 15/05 R m.w.N.).
  • BSG, 16.12.1981 - 11 RA 69/80

    Unterhalt - Nettoeinkünfte der Familienmitglieder - Familienunterhalt

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht