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   LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08   

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https://dejure.org/2009,23281
LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08 (https://dejure.org/2009,23281)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.04.2009 - L 5 KR 283/08 (https://dejure.org/2009,23281)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. April 2009 - L 5 KR 283/08 (https://dejure.org/2009,23281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung/Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unabhängig von Person des Beitragsleistenden - Versorgungsbezüge - Auszahlung nach dem 31.12.2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Versicherungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragshöhe nach § 229 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Beitragsbemessung zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Auszahlung nach dem 31.12.2004

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08
    Sowohl das Bundessozialgericht als auch das Bundesverfassungsgericht hätten die Verfassungsmäßigkeit dieser Beitragspflicht bestätigt (Urteil des BSG vom 25.04.2007, B 12 KR 25/05 R sowie Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2008, 1 BvR 1924/07).

    Dabei bezieht sich das BSG auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2008 (1 BvR 1924/07).

    Auch einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.04.2008, 1 BvR 1924/07 Rn. 30) verneint, da die angegriffene Regelung nur mit Wirkung für die Zukunft in das öffentlich-rechtliche Versicherungsverhältnis eingreife.

  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08
    Sowohl das Bundessozialgericht als auch das Bundesverfassungsgericht hätten die Verfassungsmäßigkeit dieser Beitragspflicht bestätigt (Urteil des BSG vom 25.04.2007, B 12 KR 25/05 R sowie Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2008, 1 BvR 1924/07).

    In diesen Beschluss wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 25.04.2007 (B 12 KR 25/05 R) nicht zur Entscheidung angenommen, wobei das Bundesverfassungsgericht betonte, es habe bereits entschieden, dass die Bestimmung des § 229 SGB V aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden sei.

  • BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 4/00 R

    KVdR - betriebliche Altersversorgung - Zusatzrente - Caritasschwester -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers habe es sich bei der Leistung um eine betriebliche Altersvorsorge gehandelt, die nach dem Urteil des BSG vom 11.10.2001 (B 12 KR 4/00 R) der Beitragspflicht unterliege.
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92

    Krankengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08
    Dazu werde nochmals auf dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.1998, 1 BvL 6/92, hingewiesen.
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08
    Auf diese Ausführungen wird ebenso wie auf weiteren Beschluss des BVerfG ausdrücklich Bezug genommen (Beschluss vom 28.02.2008, 1 BvR 2137/06).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.04.2009 - L 5 KR 283/08
    Zuletzt im Urteil vom 12.11.2008 (B 12 KR 9/08 R) hat der Senat auf seine ständige Rechtsprechung hingewiesen, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V auch Renten gehören, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung stammen.
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