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   LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 509/17   

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https://dejure.org/2018,52589
LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 509/17 (https://dejure.org/2018,52589)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.06.2018 - L 4 KR 509/17 (https://dejure.org/2018,52589)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - L 4 KR 509/17 (https://dejure.org/2018,52589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242; §§ 387 ff BGB; SGB V § 109 Abs. 4; § 11 ff SGB V; SGB V § 39
    Stationäre Behandlung, Vollstationäre Krankenhausbehandlung, Vollstationäre Behandlung, Sozialgerichte, Großer Senat des BSG, Pflegesatzvereinbarung, Stationäre Krankenhausbehandlung, Ambulante Behandlung, Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Berufungsbeklagter, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 509/17
    Die Beklagte hat sich auf eine Entscheidung des Großen Senats des BSG (Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06, BSGE 99, 111 ff) bezogen, wonach sich die Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung allein nach medizinischen Erfordernissen richte.

    Die Aufzählung des Großen Senats des BSG vom 25. September 2007 (a.a.O.) sei nicht abschließend.

    Die rechtlichen Ausführungen der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 25. September 2007 (a.a.O.), des BSG vom 10. April 2008 (a.a.O.) und zuletzt auch vom 17. November 2015 (a.a.O.) sind zwar zutreffend.

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 509/17
    Ferner hat die Beklagte auf ein Urteil des BSG vom 10. April 2008 (B 3 KR 20/07 R) verwiesen.

    Sie hat auf Rn. 34 der Entscheidung des BSG vom 10. April 2008 (a.a.O.) verwiesen.

    Die rechtlichen Ausführungen der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 25. September 2007 (a.a.O.), des BSG vom 10. April 2008 (a.a.O.) und zuletzt auch vom 17. November 2015 (a.a.O.) sind zwar zutreffend.

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung von Krankenhausbehandlung während

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 509/17
    Der Klinik könne auch nicht vorgehalten werden, dass sie sich unzureichend um die Verlegung des Versicherten in eine AHB-Einrichtung gekümmert habe und daher eine unwirtschaftliche Verlängerung der Verweildauer vorliege (vgl. BSG vom 21. April 2015 - B 1 KR 6/15 R - zu einer verspäteten Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur weiterführenden Diagnostik).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 20/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf medizinisch nicht erforderliche

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2018 - L 4 KR 509/17
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des BSG vom 17. November 2015 (B 1 KR 20/15 R).
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