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LSG Bayern, 28.09.2016 - L 2 U 484/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung weiterer Unfallfolgen; Erstattungsanspruch wegen verauslagter Behandlungskosten; Ergänzende Stellungnahme eines Gutachters
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall mit Schulterprellung als Erstschaden - posttraumatischer Knorpelschaden und Einriss des medialen Pulley-Systems keine Unfallfolgen - kein massives Knochenödem am Oberarmkopf - Riss des medialen Pulley-Systems erst durch späteres Ereignis oder degenerativen ...
- rewis.io
Einriss am Pulley System und Knochenödem als Unfallfolgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Einrisses am Pulley-System und Knochenödem als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung
- rechtsportal.de
Anerkennung eines Einrisses am Pulley-System und Knochenödem als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 27.11.2015 - S 9 U 5/15
- LSG Bayern, 28.09.2016 - L 2 U 484/15
- BSG, 27.03.2017 - B 2 U 261/16 B
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2017 - L 14 U 292/15 Die Beklagte hat deshalb unter Berücksichtigung der vorgenannten gutachterlichen Einschätzung den Zeitraum der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit des Klägers zutreffend bis zum 20. September 2010 angenommen, so dass u.a. ein Verletztengeldanspruch (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) und ein Anspruch des Klägers auf Heilbehandlung (§ 26 SGB VII) einschließlich der Erstattung ihm bereits entstandener Fahrtkosten (vgl. § 13 Abs. 3 SGB V, Landessozialgericht - LSG - Bayern, Urteil vom 28. September 2016 - L 2 U 484/15 -, Juris) über diesen Zeitpunkt hinaus nicht bestanden hat.