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   LSG Bayern, 28.10.2010 - L 8 AS 215/10   

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https://dejure.org/2010,28196
LSG Bayern, 28.10.2010 - L 8 AS 215/10 (https://dejure.org/2010,28196)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.10.2010 - L 8 AS 215/10 (https://dejure.org/2010,28196)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - L 8 AS 215/10 (https://dejure.org/2010,28196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Aufhebung der Leistung bei einem ungenehmigtem Auslandsaufenthalt; Mitwirkungspflichten bei mangelnden Sprachkenntnissen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2010 - L 8 AS 215/10
    Der Bewilligungsbescheid vom 20.06.2007 war anfänglich rechtswidrig, da die Klägerin wegen der nicht genehmigten Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4 a SGB II zwar nicht im Zeitpunkt der Antragstellung, aber im Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes, § 39 Abs. 1 SGB X, keinen Anspruch auf die Leistung hatte (vg. Urteil des BSG vom 01.06.2006, Az.: B 7a AL 76/05 R).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2010 - L 8 AS 215/10
    Denn die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Bescheides umfasst auch die Anwendung einer anderen Rechtsnorm, etwa die des § 48 SGB X statt des § 45 SGB X bzw. umgekehrt (Urteil des BSG vom 20.10.2005, Az.: B 7a AL 18/05 R).
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 853/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei fehlender

    Die Anordnung der entsprechenden Geltung der Vorschriften der EAO in § 7 Abs. 4a 2.HS SGB II betrifft insofern im Kern nur die Regelungen über das Genehmigungsverfahren für einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs in § 3 EAO, so dass eine täglich Erreichbarkeit des Leistungsberechtigten unter seiner Postanschrift für einen Leistungsanspruch nach dem SGB II nicht erforderlich ist (Valgolio aaO Rn 262 f; anders ohne Begründung: BayLSG, Urteil vom 28.10.2010 - L 8 AS 215/10 - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 19 AS 2044/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (LSG Bayern, Urteil vom 28.10.2010 - L 8 AS 215/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2010 - L 3 AS 3552/09 -) und der Literatur (vgl. statt Aller Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rn 88) entfällt in der Regel bei ungenehmigter, d.h. ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners erfolgter Abwesenheit des Hilfebedürftigen vom orts- und zeitnahen Bereich der Anspruch auf Leistung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2016 - L 15 AS 117/15
    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (Bayerisches LSG, Urteile vom 26. Februar 2015 - L 11 AS 393/14 - und vom 28. Oktober 2010 - L 8 AS 215/10 - LSG Hamburg, Urteil vom 12. September 2013 - L 4 AS 391/12 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2010 - L 3 AS 3552/09 -) und der Literatur (vgl. Spellbrink/G. Becker in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn 147 ff, 156) entfällt in der Regel bei ungenehmigter, d.h. ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners erfolgter Abwesenheit des Hilfebedürftigen vom orts- und zeitnahen Bereich der Anspruch auf Leistung.
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