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LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung über die Kostenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren nach freiem richterlichen Ermessen unter Berücksichtigung der allgemein in anderen Verfahrensordnungen ausdrücklich niedergelegten Grundsätze; Einzelfallbezogenes Korrigieren des Erfolgsprinzips ...
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 17.09.2007 - S 14 R 812/05
- LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91
Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07
Dabei ist grundsätzlich in einem ersten Schritt zunächst auf den tatsächlichen bzw. vermutlichen Verfahrensausgang abzustellen (Erfolgsprinzip), so dass derjenige die Kosten trägt, der unterliegt (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 2 und 10). - LSG Bayern, 23.03.2005 - L 18 SB 86/99
Berücksichtigung der Zeit bis zur letzten mündlichen Verhandlung einer …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07
Es kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Beklagte die geänderten tatsächlichen Verhältnisse von sich aus und ohne nachfolgendes Gerichtsverfahren in demselben Umfang anerkannt hätte wie nach einer gerichtlichen Beweisaufnahme (s. hierzu BayLSG, Beschluss vom 23.03.2005, Az. L 18 SB 86/99 m.w.N.). - LSG Bayern, 09.08.1985 - L 13 B 26/85
Kostenentscheidung; Teilanerkenntnis; Rente; Beweisaufnahme; Versicherungsfall; …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07
Der einem Teilanerkenntnis oder Vergleich zu Grunde gelegte Zeitpunkt der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - nicht selten auf einer materiellen Beweislastentscheidung zu Lasten des Klägers beruhend - wird als "spätester" Zeitpunkt gewählt wird und kommt faktisch einem Nachgeben des Klägers bei einer ungewissen Tatsachen- und Beweislage nahe (s. hierzu etwa BayLSG, Beschluss vom 10.10.1996, Breithaupt 1998, 454; vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 09.08.1985, Az. L 13 B 0026/85 und Beschluss vom 10.10.1996, Az. L 5 B 198/95). - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R
Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung - …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07
Denn der gerichtliche Rechtsschutz gegen den ablehnenden Leistungsbescheid, der durch die Erhebung einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage geltend gemacht wird (§ 54 Abs. 4 SGG) und bei deren Entscheidung materiell-rechtlich die Tatsachen bis zur letzten mündlichen Tatsachenverhandlung zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des BSG - etwa BSGE 89, 294; es handelt sich insoweit um keine Frage des Prozessrechts, sondern des materiellen Rechts: so BVerwG NVwZ 1991, 360), würde dann in unzulässiger Weise eingeschränkt werden; dies verbietet der Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz. - LSG Bayern, 10.10.1996 - L 5 B 198/95
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 16 B 993/07
Der einem Teilanerkenntnis oder Vergleich zu Grunde gelegte Zeitpunkt der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - nicht selten auf einer materiellen Beweislastentscheidung zu Lasten des Klägers beruhend - wird als "spätester" Zeitpunkt gewählt wird und kommt faktisch einem Nachgeben des Klägers bei einer ungewissen Tatsachen- und Beweislage nahe (s. hierzu etwa BayLSG, Beschluss vom 10.10.1996, Breithaupt 1998, 454; vgl. auch BayLSG, Beschluss vom 09.08.1985, Az. L 13 B 0026/85 und Beschluss vom 10.10.1996, Az. L 5 B 198/95).