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   LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06   

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https://dejure.org/2008,25934
LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06 (https://dejure.org/2008,25934)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.02.2008 - L 8 AL 142/06 (https://dejure.org/2008,25934)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - L 8 AL 142/06 (https://dejure.org/2008,25934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen des Eintritts einer Sperrzeit aufgrund des Abbruchs einer Reintegrationsmaßnahme; Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit im Hinblick auf den Abbruch einer Reintegrationsmaßnahme; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, juris RdNr.19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).

    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96; Urteil vom 13.03.1997, 11 RAr 17/96).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es nämlich, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSG vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96; Urteil vom 13.03.1997, 11 RAr 17/96).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl. BSGE 78, 109, 11 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 m.w.N.).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Die erforderliche Sorgfalt hat in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jeden einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSG 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 7 AL 58/05 R).
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, juris RdNr.19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2002, B 7 AL 136/01 R, juris RdNr.19; Urteil vom 25.04.2002, B 11 AL 65/01 R m.w.N.; BSG vom 17.02.1981, 7 RAr 90/79; Urteil vom 13.03.1997, B 11 RAr 25/96).
  • BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Zumutbarkeit einer

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ankommt (BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 und Urteil vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R).
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Abzustellen ist insoweit auf die Umstände des Einzelfalles, wobei es auf die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ankommt (BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 und Urteil vom 29.01.2003 - B 11 AL 33/02 R).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Die erforderliche Sorgfalt hat in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jeden einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSG 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 7 AL 58/05 R).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.02.2008 - L 8 AL 142/06
    Die erforderliche Sorgfalt hat in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jeden einleuchten muss (BSGE 42, 184, 187; BSG 62, 32, 35); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273, zuletzt Urteil vom 05.02.2006, Az.: B 7 AL 58/05 R).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77

    Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch -

  • LSG Hamburg, 10.06.2015 - L 2 AL 9/14

    Sperrzeit wegen Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Zwar wären dies im Rahmen der erforderlichen Prüfung, ob die angebotene Maßnahme für den Arbeitslosen zumutbar ist (zu diesem Maßstab: Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 33/02 R, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Februar 2008 - L 8 AL 142/06, juris), maßgebliche Umstände.
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