Rechtsprechung
LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung durch das Bundesversicherungsamt, die Umsetzung der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen bei den Bundesministerien und in der übrigen unmittelbaren Bundesverwaltung (DKfzR - GMBl.1993, 398 ff.) bei den bundesunmittelbaren juristischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 27.03.1998 - S 23 U 611/97
- LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98
- BSG, 01.04.2002 - B 7 A 1/01 R
- BSG, 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88
Einsatz beamteten Personals der LVA'en
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98
Das ergibt sich aus § 29 SGB IV, der den Grundsatz der Selbstverwaltung in der Sozialverischerung ausdrücklich festlegt (BSGE 67, 160).Ihr Handeln unterliegt grundsätzlich nur einer allgemeinen Rechtsaufsicht (BSGE 67, 160).
Wenn der Gesetzgeber danach das Prinzip der Selbstverwaltung proklamiert und diese lediglich einer Rechtsaufsicht im Rahmen des § 87 Abs. 1 SGB IV unterstellt hat, gibt er damit nicht nur zu erkennen, dass die damit ausgestatteten Sozialversicherungsträger grundsätzlich - was die zugewiesenen Sachaufgaben betrifft - keiner staatlichen Fach- bzw. Zweckmäßigkeitskontrolle und folglich auch keinen fachbezogenen Weisungen unterliegen; es spricht vielmehr auch eine Vermutung dafür, dass der Gesetzgeber - was die Art und Weise der Aufgabenerfüllung betrifft - eine Geschäftsleitungs- und Organisationsgewalt der Exekutive zugunsten der Versicherungsträger hat ausschließen wollen (BSGE 67, 160).
- BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung - …
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98
Eine Bindung der Sozialversicherungsträger an Verwaltungsvorschriften der Exekutive bedarf deshalb einer über die Zuständigkeitsnorm des Art. 86 Grundgesetz hinausreichenden inhaltlichen gesetzlichen Ermächtigung (vgl. BSGE 58, 247).Dabei liegt nach allgemeiner Auffassung der eigentliche funktionelle Schwerpunkt der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung heute im Wesentlichen (nur noch) im Bereich der Organisation der innerbetrieblichen Verwaltungsabläufe und im Finanzwesen (BSGE 58, 247).
- BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91
Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge - …
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98
Dieses Vorrecht des Versicherungsträgers wird durch das ihm nach § 29 SGB IV zustehende Selbstverwaltungsrecht noch verstärkt (BSGE 71, 108). - BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg …
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98
Der in dieser Norm angeführte Vorbehalt des Gesetzes stellt klar, dass der strikte Vorrang, den jede gesetzliche Regelung vor verwaltungsinternen Anweisungen jeder Art, auch in generalisierter Gestalt von Richtlinien bzw. allgemeinen Verwaltungsvorschriften beansprucht (vgl. BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen), nicht deswegen aufgehoben ist, weil diese generalisierten Anweisungen durch die Bundesregierung und aufgrund einer im Grundgesetz geregelten Kompetenzzuweisung getroffen werden können (vgl. Lerche in Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 86 Rdnrn.78, 98). - BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85
Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines …
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98
Eine eigene rechtsaufsichtliche Maßnahme bezüglich der angeführten Fallgestaltungen war damit nicht ausgesprochen (zur Maßgeblichkeit der im Verfügungssatz getroffenen Regelung vgl. BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29).