Rechtsprechung
LSG Bayern, 29.03.2006 - L 3 U 167/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit einer Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts zur Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII); Unterschiede zwischen Knalltrauma, akutem Lärmtrauma und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 30.03.2004 - S 3 U 492/01
- LSG Bayern, 29.03.2006 - L 3 U 167/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 15.03.2001 - 3 U 297/00
Irreführung durch Werbung mit Preisvergleich
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2006 - L 3 U 167/04
Die Berufung gegen das Urteil vom 14.06.2000 des SG wurde zurückgenommen, wobei die Beklagte eine Überprüfung der Frage zusagte, ob der Einsatz der Bodendurchschlagsrakete am 27.03.1997 einen Hörschaden im Sinne eines Arbeitsunfalles bewirkt habe (L 3 U 297/00).Wegen des Vorbringens der Beteiligten im Einzelnen und zur Ergänzung des Tatbestands wird im Übrigen auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten und des Sozialgerichts Augsburg, der Akten des Bayer. Landessozialgerichts L 3 U 297/00 und zu diesem Verfahren sowie auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze Bezug genommen.
- BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73
Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige …
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2006 - L 3 U 167/04
Hiervon kann nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre nur dann ausgegangen werden, wenn ein Unfallereignis mit Wahrscheinlichkeit rechtlich wesentlich die Entstehung oder Verschlimmerung eines Gesundheitsschadens bewirkt hat (BSGE 38, 127, 129; KassKomm-Ricke § 8 SGB VII Rdnr.4 f.). - OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 2 U 226/99
Unzulässigkeit der Werbung für ein Set aus Brille und Sonnenbrille
Auszug aus LSG Bayern, 29.03.2006 - L 3 U 167/04
Das Klageverfahren blieb erfolglos, nachdem der vom Sozialgericht Augsburg (SG) beauftragte Hals-Nasen-Ohren-Arzt Prof.Dr.J. im Gutachten vom 22.03.2000 die Auffassung der Beklagten bestätigte und ausführte, eine Lärmschwerhörigkeit liege sicher nicht vor (S 2 U 226/99).